Ölz Meisterbäcker steigt bei Ankerbrot aus

18,8-prozentiger Anteil an Mehrheitseigentümer-Gruppe um Erhard Grossnigg verkauft.
Dornbirn Im Jahr 2013 hat sich die Rudolf Ölz Meisterbäcker GmbH & Co KG am Wiener Bäckereifilialist und Brot- sowie Backwarenhersteller Ankerbrot beteiligt. Das 1891 gegründete Unternehmen mit mehr als 1100 Mitarbeitern ist schwerpunktmäßig vor allem in Ostösterreich und dabei insbesondere in Wien mit fast 110 Filialen vertreten. Zudem beliefert Ankerbrot auch Großverbraucher, Supermärkte und die Gastronomie. Vor wenigen Monaten allerdings hat Ölz Meisterbäcker seine Anteile an Ankerbrot an die anderen Mitgesellschafter und Mehrheitseigentümer rund um den Investor Erhard F. Grossnigg verkauft.
Bei Ankerbrot heißt es auf Anfrage, dass Ölz im Jänner 2019 seine 18,8-prozentige Beteiligung an Ankerbrot innerhalb der bestehenden Gesellschafter verkauft habe. Bernhard Ölz, geschäftsführender Gesellschafter bei Ölz Meisterbäcker, bestätigt auf Anfrage ebenfalls, dass sich Ölz bei Ankerbrot als Mitgesellschafter zur Gänze zurückgezogen habe. “Wir haben an Grossnigg verkauft. Die Entscheidung erfolgte im besten Einvernehmen. Ölz und Ankerbrot arbeiten deshalb nach wie vor zusammen”, so Ölz.
Der Ölz-Geschäftsführer begründet die Entscheidung damit, dass die Ankerbrot-Eigentümer größere Investitionen geplant haben. Da habe man sich dann dazu entschieden, die Beteiligung aufzugeben. “Wir möchten uns zukünftig vermehrt auf Ölz konzentrieren und stehen in Dornbirn-Wallenmahd selbst vor einer großangelegten Investition im eigenen Unternehmen.” Wie berichtet hat Ölz ein rund 1,4 Hektar großes Nachbargrundstück beim bestehenden Produktionsstandort im Wallenmahd erworben. Dieser soll dort jetzt umfangreich erweitert werden.
Ölz Meisterbäcker hat im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von 203 Millionen Euro erzielt. In Vorarlberg werden mehr als 580 Mitarbeiter beschäftigt. Dazu kommen noch 330 Mitarbeiter an anderen Standorten. Der Exportanteil liegt bei fast 50 Prozent.
„Wir haben an Grossnigg verkauft. Die Entscheidung erfolgte im besten Einvernehmen.“