Verordnung zum 5G-Ausbau
Wien Wenn für den Ausbau schneller Kommunikationsnetze wie Breitband oder 5G-Mobilfunk auf Grundstücke zurückgegriffen werden muss, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Damit Vereinbarungen über Leitungsrechte einfacher werden, hat die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH gemäß einem gesetzlichen Auftrag dazu eine Verordnung fertiggestellt. Vereinbarungen über Leitungsrechte seien jetzt wesentlich einfacher zu erreichen. Das werde den Breitbandausbau und die Einführung von 5G weiter vorantreiben.