Steuer auf Desinfektionsmittel

Verrechnen Apotheken die Alkoholsteuer ihren Kunden nicht, drohen Strafen und Nachzahlungen.
Schwarzach Die Sorge vor dem Coronavirus lässt die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln auf Alkoholbasis in die Höhe schnellen. Mittlerweile melden Anbieter massive Lieferengpässe. Aufgrund des Mangels sind viele Apotheken nicht nur in Vorarlberg dazu übergegangen, in Eigenregie für ihre Privatkunden Desinfektionsmittel für die prophylaktische Händedesinfektion herzustellen.
Dies geschieht dann meist auf Basis von 95-prozentigem, unvergälltem Alkohol. Dabei müssen die Apotheken die Steuergesetze zur Inverkehrbringung von Alkohol beachten, sonst kann es im Nachhinein für sie so richtig teuer werden. Der Haken dabei ist nämlich die Alkoholsteuer.
Wie brennend das Thema für die Apotheken ist, zeigt ein Schreiben der Landesgruppe Vorarlberg des Apothekerverbandes. „Die Zollämter kontaktieren derzeit Apothekenleiter und machen darauf aufmerksam, dass nur versteuerter Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet werden darf. Sollte es zu Engpässen kommen und zur Herstellung von Desinfektionsmitteln würde der unversteuerte Alkohol verwendet und vertrieben, würde es zu einer Nachversteuerung kommen.“
Strafen drohen
Laut Christof van Dellen, Obmann der Landesgruppe Vorarlberg sei das gut gemeint. „Dadurch will man sie vor bösen Überraschungen schützen, wenn möglicherweise in gutem Glauben viel Desinfektionsmittel an Private verkauft und dabei auf die Alkoholsteuer vergessen wird.“ Steuerlich fallen für einen Liter reinen, unvergällten Alkohol zwölf Euro Alkoholsteuer an. Kauft ein Kunde in der Apotheke einen halben Liter Desinfektionsmittel mit 70-prozentigem Alkoholanteil, fallen 4,20 Euro Alkoholsteuer an.