Steuerberater stellt Kurzarbeitsrechner kostenfrei zur Verfügung

Markt / 22.03.2020 • 21:00 Uhr

RTG Rümmele entwickelt Onlinetool zum Berechnen der Kurzarbeitszahlen. Offen für alle Vorarlberger Unternehmen.

Dornbirn Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Leistungen. Eine solche hat das Team des Dornbirner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmens RTG Rümmele in den vergangenen Tagen vollbracht. Es hat in einem 24-Stunden-Marathon einen Kurzarbeit-Beihilfenantragsrechner entwickelt und ins Netz gestellt, der Unternehmen nicht nur die Auswirkungen im Unternehmen zeigt, sondern auch das Ausfüllen der Anträge an das Arbeitsmarktservice ermöglicht, berichtet RTG-Partner Steuerberater Peter Kögl. Aber nicht nur das: Der Rechner wird allen Vorarlberger Unternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zu finden ist er unter dem Link https://rtg.bits.at/s/SAGF9X8gFREHkSk/download.

Beim Screening der einschlägigen IT-Szene habe man entdeckt, dass in Ostösterreich bereits Berechnungen mit Alternativtools angeboten werden, allerdings zu horrenden Kosten für die Firmen. “Da es uns widerstrebt, aus einer Krise, wie wir sie momentan alle durchleben, noch Kapital zu schlagen, ist es uns wichtig, den betroffenen Unternehmen so schnell wie möglich zu helfen, ohne dass sie Zusatzkosten befürchten müssen; oder wie man bei uns sagt: Ma hilft zämmö”, begründet Kögl im VN-Gespräch diese Hilfe von Seiten der Steuerberater.

„Es widerstrebt uns, aus einer Krise, wie wir sie momentan durchleben, Kapital zu schlagen.“

Peter Kögl Partner RTG, Steuerberater

Der Kurzarbeit-Beihilfenantragsrechner auf Excel-Grundlage soll das Ausfüllen der Anträge wesentlich erleichtern und beschleunigen. Konkret ist der Rechner so aufgebaut, dass Sie durch Eingabe der Stammdaten der Mitarbeiter und Auswahl des gewünschten Kurzarbeitsmodells insbesondere folgende Informationen und Ergebnisse erhalten: den Nettobezug pro Mitarbeiter bei Kurzarbeit, die Dienstgeberkosten pro Mitarbeiter bei Kurzarbeit und das Antragsformular für Gewährung der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe auf Grundlage der eingegebenen Stammdaten.

Auf der Kostenseite noch nicht berücksichtigt sind die vom Arbeitgeber allenfalls zu tragenden Aufwendungen für Zeitausgleich, Urlaubsentgelt und Krankenstände. Wenn für unterschiedliche Betriebsteile unterschiedliche Ausfallstunden beim kurzarbeitenden Mitarbeiterbestand vorgesehen sind, ist das Tool pro Betriebsteil auszufüllen. Bei aller Sorgfalt könne man jedoch für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr leisten.

Ideen und Verbesserungsvorschläge an RTG per Mail an kurzarbeit@rtg.at