Verwirrung um Spielwaren, Möbel und Co. im Handel

Wirtschaftskammer hofft auf Klarstellung des Ministeriums.
Feldkirch Das Ostergeschäft ist eine der Stützen des Handels. Viele Geschäfte müssen dieses Jahr darauf verzichten. Nun versuchen einige Händler, diese Lücke für sich zu nutzen. Aktuell dürfen Händler nur öffnen, wenn sie Lebensmittel, Hygieneartikel oder Tierfutter verkaufen. Zu Beginn der Handelsbeschränkungen hieß es, dass auch in großen Supermärkten nur diese Artikel verkauft werden dürfen. Verbindlich war das nicht. Michael Tagwerker, Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer, berichtet: “Die Liste ist verfeinert worden, am Anfang gab es noch viel Interpretationsspielraum.” Momentan laufe gerade die Diskussion, was Mischbetriebe verkaufen dürfen. “Das Ministerium hat eine Klarstellung in Aussicht gestellt”, ergänzt er.
Laut Tagwerker stoßen zwei Argumente aufeinander. “Die einen sagen, dass Leute sowieso einkaufen gehen. Dann können sie auch eine Pfanne oder einen Föhn mitnehmen. Die anderen sagen, dass solche Lockangebote mit einem kompletten Sortiment sogar im Kfz-Bereich zusätzlich Leute ins Geschäft locken. Uns ist wichtig, dass es Rechtssicherheit gibt und die Chancen fair und gleich sind.”