Unterklien: Rhomberg legt Beschwerde ein

Markt / 31.03.2020 • 22:17 Uhr
Rhomberg betont, dass sich die Beschwerde in Sachen Steinbruch-Erweiterung dezidiert nicht gegen die festgestellte UVP-Pflicht richte. VN
Rhomberg betont, dass sich die Beschwerde in Sachen Steinbruch-Erweiterung dezidiert nicht gegen die festgestellte UVP-Pflicht richte. VN

Feststellungsbescheid beantwortet gestellte Frage nicht.

Hohenems Nächste Etappe in der Causa Steinbruch Unterklien. Nach der Analyse des Feststellungsbescheids hat sich Rhomberg entschieden, Beschwerde gegen den vorliegenden Feststellungsbescheid einzulegen. Grund: Die gestellte Frage wurde von der Behörde nicht ausreichend beantwortet.

Schon bei der Vorstellung der Pläne zur Fortsetzung des Steinbruchs Unterklien im Jahr 2018 betonte der Betreiber, eine freiwillige UVP anzustreben. Um rechtliche Klarheit im Verfahren zu erlangen, hatte Rhomberg dazu einen Feststellungsantrag beim Land Vorarlberg als der zuständigen Behörde eingebracht. Der nun vorliegende Bescheid sieht zwar vor, das Projekt in einem UVP-Verfahren zu behandeln, stellt aber daneben ein zusätzliches Wasserrechtsverfahren in den Raum.

„Die Behörde habe die Grundfrage leider nicht vollständig beantwortet. Wir wissen nach wie vor nicht, ob wir das Thema Wasserrecht im UVP abhandeln dürfen. Damit besteht für uns weiter eine gewisse Rechtsunsicherheit und wir versuchen dies vor dem ganzen Instanzenzug zu klären“, erklärt Rupert Grienberger, Geschäftsführer Rhomberg Bau. Grienberger betont, dass sich die Beschwerde dezidiert nicht gegen die festgestellte UVP-Pflicht des Fortsetzungsprojekts richte.