Unter diesen Bedingungen dürfen Geschäfte nach Ostern öffnen

Markt / 06.04.2020 • 12:10 Uhr
Unter diesen Bedingungen dürfen Geschäfte nach Ostern öffnen
Nach Ostern dürfen Garten- und Baumärkte (Bild Baywa Lauterach) wieder öffnen. VN/PAULITSCH

Lichtblick für den Handel und Konsumenten: Offene Geschäfte und Baumärkte ab 14. April.

Wien Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen: Sie dürfen über maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche verfügen, nur einen Kunden pro 20 Quadratmeter einlassen. Einlasskontrollen sollen das sicherstellen. Sowohl Mitarbeiter wie Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und das regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.

Ebenfalls öffen dürfen ab 14. April Bau- und Gartenmärkte – unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten auch in diesem Bereich.

Die 400 Qudratmeter-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.

Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen. Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.