Vorgaben im Handel: Strafen zwischen 25 und 30.000 Euro drohen

Markt / 14.04.2020 • 07:00 Uhr
Vorgaben im Handel: Strafen zwischen 25 und 30.000 Euro drohen
Lebensmittelketten waren als Grundversorger stets vom Corona-Shutdown ausgenommen. VN

Kleine Geschäfte dürfen wieder öffnen. Für sie gilt vieles von der Maskenpflicht bis zur Quadratmeterregel.

Wien Nun startet Etappe zwei im Kampf gegen das Coronavirus, verkündete Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Ostermontag. Denn erste Maßnahmen werden gelockert und ab Dienstag Handelsbetriebe wieder schrittweise hochgefahren. Ein Überblick über die Fragen, wer öffnen darf, welche Strafen bei Zuwiderhandeln der Vorschriften drohen und für wen es heißt: Bitte warten.

Welche Händler waren von den Corona-Schließungen bisher nicht betroffen?

Nicht schließen mussten unter anderem Lebensmittelketten, Apotheken und Trafiken, also jene Betriebe die der Grundversorgung dienten und als kritische Infrastruktur gelten.

Welche Geschäfte dürfen ab Dienstag, 14. 4., wieder öffnen?

Voraussetzung ist, dass die Betriebsstätte dem Verkauf, der Herstellung, der Reparatur oder der Bearbeitung von Waren dienen. Es dürfen also Handwerksbetriebe, Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und Handel mit Edelmetallen sowie kleinere Händler wieder öffnen. Der Kundenbereich darf aber höchstens 400 Quadratmeter betragen. Außerdem gilt, dass Geschäfte nur öffnen dürfen, wenn sie ihren eigenen Eingangsbereich haben. Unabhängig ihrer Größe ist es auch Bau- und Gartenmärkten erlaubt, ihr Geschäft wieder aufzunehmen.

Können Händler einen Teil ihres Ladens absperren, um eine Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmetern zu erreichen?

Nein. Eine künstliche Verkleinerung ist nicht erlaubt. Alle Händler, deren Kundenbereich größer als 400 Quadratmeter ist, müssen geschlossen bleiben.

Müssen Einkaufszentren ganz geschlossen bleiben?

Ja. Die 400-Quadratmeter-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren. Eine partielle Öffnung ist nicht möglich. Nur der Lebensmitteleinzelhandel in Einkaufszentren ist von der Regel ausgenommen und kann seine Tore offenhalten. Der Messepark wird zum Beispiel erst ab 2. Mai wieder komplett geöffnet sein, vermutet Geschäftsführer Burkhard Dünser.

Können ab Mai wieder alle Geschäfte öffnen?

So sich die Lage weiter positiv entwickelt, könnten ab 1. Mai alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen. Alle anderen Dienstleistungsbereiche inklusive Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel, diese ab Anfang beziehungsweise Mitte Mai stufenweise zu öffnen. Restaurants, Cafés, Hotels und Pensionen müssen sich jedenfalls bis Mitte Mai gedulden.

Wird es neue Öffnungszeiten geben?

Die Öffnungszeiten sind auf 7.40 bis 19 Uhr beschränkt, sofern es keine restriktivere Öffnungszeitenregelungen in anderen Rechtsvorschriften gibt.

Wie viele Kunden dürfen in ein Geschäft?

Die Geschäfte müssen sicherstellen, dass sich pro 20 Quadratmeter maximal ein Kunde aufhält. Das heißt: In einem Geschäft mit einer Fläche von 400 Quadratmetern dürfen sich nicht mehr als 20 Kunden auf einmal aufhalten. Dies soll mittels Einlasskontrollen gewährleistet werden, heißt es im Gesundheitsministerium. Baumärkte, Gartencenter, Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte müssen statt der 20-Quadratmeter-Regel den Mindestabstand von einem Meter sicherstellen.

Was, wenn sich zu viele Kunden in einem Geschäft aufhalten?

Dann wird es für die Händler teuer. Ihnen droht eine Strafe von bis zu 3600 Euro, wenn sie sich nicht an die Verordnung halten. Große Händler, die unerlaubterweise frühzeitig öffnen, können mit bis zu 30.000 Euro belangt werden.

Wer muss eine Maske tragen?

Das Betreten sämtlicher Geschäfte ist für Kundinnen und Kunden nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Die Maskenpflicht gilt auch für Verkäuferinnen und Verkäufer und alle, die mit der Kundschaft Kontakt haben. In anderen Bereichen, zum Beispiel im Lager, ist eine Verpflichtung der Arbeitnehmer nur dann möglich, wenn dies im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geschieht.

Werde ich bestraft, wenn ich Mund und Nase nicht bedecke?

Ja. Die Polizei darf bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen nun auch Organmandate ausstellen. Dazu zählt auch die Nichteinhaltung der Maskenpflicht. Das heißt, wer keine Maske trägt oder Mund und Nase auch nicht mit einem Schal bedeckt, muss 25 Euro Strafe zahlen.

Ab wann sind Fitnessstudios wieder offen?

Bis auf Weiteres bleiben sie zu. Ende April wird die Situation evaluiert. In den Plänen für Mai scheint deren Wiedereröffnung aktuell nicht auf. Gleiches gilt für Theater, Kinos und Kultureinrichtungen.