Am Montag startet Phase 2 der Soforthilfe
Härtefallfonds: 2000 Euro pro Monat. Kriterien nachgebessert.
Feldkirch In Vorarlberg sind bislang 5000 Anträge für den Härtefallfonds bei der Wirtschaftskammer eingelangt. Nun startet die zweite Phase. Ab Montag kann das Geld – bis zu 2000 Euro drei Monate lang – online beantragt werden. Zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen gibt es ab heute online (wko.at/haertefall-fonds) ein Muster-Formular. Für diese zweite Phase wurden aufgrund von Kritik bei den Kriterien nachgebessert.
Wie funktioniert Phase 2?
Die Antragstellung für Phase 2 ist ab Montag, 20. April 2020, ausschließlich online möglich. Die Antragstellung für Phase 1 ist noch bis 17. April möglich. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6000 Euro zur Verfügung. Zuwendungen aus Phase 1 werden gegengerechnet.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Förderzuschuss beträgt maximal 2000 Euro pro Monat über maximal drei Monate. Die Förderung erfolgt im Nachhinein. Basis zur Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang. Der erste Betrachtungszeitraum ist von 16. März bis 15. April 2020, der zweite von 16. April bis 15. Mai 2020 und der dritte von 16. Mai bis 15. Juni 2020. Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Wer kann darum ansuchen?
Antragsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmer und Kleinstunternehmer mit weniger als zehn Mitarbeitern, erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind, neue Selbständige wie Vortragende, Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten, freie Dienstnehmer wie Trainer sowie freie Berufe (Gesundheitsbereich). Anträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter laufen über die Agrarmarkt Austria.
Was ist der Unterschied zwischen Phase 1 und Phase 2?
Förderberechtigt sind nun auch Unternehmen bei einer Gründung zwischen 1. Jänner und 15. März 2020. Auch können Mehrfachversicherte den Antrag stellen. Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr und auch Gutverdiener, die vor der Krise über 5000 Euro brutto im Monat verdient haben, gelten als Härtefälle. Die Untergrenze von 460 Euro monatlich ist gestrichen.
Braucht man einen Einkommensteuerbescheid?
Ja, und in diesem Bescheid müssen positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb vorhanden sein. Liegt noch keiner vor, müssen Förderungswerber ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Ausnahme: Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März gegründet haben. Sie erhalten pauschal 500 Euro pro Monat.
Kann ich zusätzlich aus dem Corona-Hilfs-Fonds Unterstützung beantragen?
Der Härtefallfonds ist eine persönliche Erste-Hilfe-Maßnahme für Unternehmer. Es ist möglich, zuerst im Härtefall-Fonds zu beantragen und später Leistungen aus dem Corona-Krisen-Fonds zu beziehen. Die Härtefallleistung wird jedoch angerechnet.
Was sind KUR und GLN?
Grundsätzlich haben alle Unternehmer mit einer Steuernummer auch eine KUR (Kennzahl des UnternehmensRegisters) bzw. GLN (Global Location Number). Für die Antragsstellung ist entweder die KUR oder die GLN anzugeben. Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN angeben.