Ruhende Bauämter ­sorgen für Nervosität

Markt / 22.04.2020 • 22:24 Uhr
Bauverhandlungen vor Ort (Archivbild aus Bludenz) bieten die höchste Rechtssicherheit. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Verfahren durchzuführen.SB
Bauverhandlungen vor Ort (Archivbild aus Bludenz) bieten die höchste Rechtssicherheit. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Verfahren durchzuführen.SB

Vorarlberger Baubranche fordert Wiederaufnahme der Verfahren.

Feldkirch, Wien Als im März viele Baufirmen nacheinander den Betrieb herunterfuhren und die Diskussion über Baustopps Fahrt aufnahm, waren die ruhenden Bauämter den Baugewerken schon ein Dorn im Auge. Zimmerer Herbert Brunner warnte wie Vertreter der Baufirmen, dass wenn schon gar nichts gehe, wenigstens die Bauverhandlungen durchgeführt werden: „Bei Vorort-Verhandlungen ist genug Abstand zwischen den Beteiligten möglich“. Die Hoffnung, dass die Bauverhandlungen wieder aufgenommen werden, erfüllte sich nicht, die Durchführung sei aufgrund der Bestimmungen im zweiten Covid19-Gesetz auf unbestimmte Zeit nicht möglich, hallte es aus dem Gemeindeämtern und Abteilungen. Darauf hat „die Wirtschaftskammer Vorarlberg schnell reagiert und praktikable Maßnahmen und Lösungen geprüft. Nun liegt es in der Hand des Bundes, diese anzunehmen und entsprechenden Gesetzesänderungen anzustoßen“, gibt WKV-Präsident Hans Peter Metzler den Ball an die zuständigen Politiker weiter.

Das trifft die heimische Bauwirtschaft zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt. Es wird zwar derzeit gearbeitet, aber bei den Nachfolgeaufträgen droht ein Sommer- und Herbstloch. „Der zu erwartende Rückstau von Verfahren wird enorm sein“, stellt Metzler klar. Die Sparte Gewerbe und Handwerk hat gemeinsam mit der Innung Bau verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft und der Landesregierung und dem Gemeindeverband vorgelegt, erklärt Spartenobmann Bernhard Feigl.

Positives Echo

Das Echo war gut. Sowohl Landeshauptmann Markus Wallner als auch Wirtschaftslandesrat Marco Tittler haben das Thema nach Wien getragen. „Das ist auch in unserem Interesse, dass diese Verhandlungen stattfinden können“, so Tittler im Gespräch mit den VN. Auch seitens der Baubehörden, der Gemeinden und Baurechtsverwaltungen ist die Reaktion positiv: „Alle sind bemüht, Verfahren soweit als möglich schriftlich vorzubereiten und zum Teil auch ohne mündliche Verhandlung durchzuführen“, erklärt Feigl.

Um eine coronasicheren Durchführung der Verhandlungen zu ermöglichen, kümmern sich Bauinnung und Sparte seit Wochen um den Einsatz von Mikrofonen und Kopfhörern sowie Beamern. Damit wäre dann auch ausgeschlossen, dass man sich doch auf engstem Raum über einen Plan beugt. „Wir sind bereit, die Behörden mit der nötigen Ausstattung zu unterstützen“, erklärt Bau-Innungsmeister Peter Keckeis Jetzt liegt der Ball bei der Bundesregierung: Denn ohne Gesetzesänderung bleiben mündliche Verhandlungen weiterhin verboten. VN-sca