Deutsche Verfassungsrichter fahren EuGH und EZB dazwischen

Seit 2015 Billionen Euro für Kauf von Staatsbonds – “Eurohüter überschritten Kompetenzen” – Karlsruher Richter auch gegen höchstes EU-Gericht – Aktuelle EZB-Corona-Hilfen nicht betroffen.
Karlsruhe Das deutsche Bundesverfassungsgericht beanstandet die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) und stellt sich damit zum ersten Mal gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts. Die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt, entschieden die Karlsruher Richter mit ihrem am Dienstag verkündeten Urteil.
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die aktuellen Coronahilfen der EZB. Die Deutsche Bundesbank darf sich noch maximal drei Monate an dem Kaufprogramm in seiner jetzigen Form beteiligen. Innerhalb dieser Frist müssen die deutsche Regierung und der Bundestag aktiv werden. Sie haben die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass die EZB die Anleihenkäufe nachträglich auf ihre Verhältnismäßigkeit prüft.
In der Coronakrise, die die europäische Solidarität in nie da gewesener Weise herausfordere, könne das Urteil “auf den ersten Blick irritierend wirken”, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Aber: “Um die Krise und ihre Folgen nachhaltig zu bewältigen, brauchen wir das Recht als festes gemeinsames Fundament.” Das deutsche Bundesverfassungsgericht schlage der EZB auch “keine Handlungsmöglichkeiten von vornherein aus der Hand”.
Zwischen März 2015 und Ende 2018 hatte die Notenbank rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt – den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), auf das sich das Urteil bezieht. Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat.
Über Anleihenkäufe kommt viel Geld in Umlauf, das heizt normalerweise die Inflation an. Die EZB strebt mittelfristig eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent an. Denn stagnierende oder fallende Preise können Verbraucher und Unternehmen verleiten, Investitionen aufzuschieben. Das kann die Konjunktur bremsen.
Die Deutsche Bundesbank ist der größte Anteilseigner der EZB, mit etwas mehr als 26 Prozent. Entsprechend groß ist ihr Kaufvolumen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dem PSPP im Dezember 2018 recht pauschal seinen Segen erteilt. Massive Bedenken aus Karlsruhe ignorierten die Luxemburger Richter in ihrer Vorabentscheidung.
An dieses Urteil sehen sich die deutschen Verfassungsrichter nicht gebunden. Es sei methodisch nicht mehr vertretbar und erscheine objektiv willkürlich, sagte Voßkuhle. Das machte für den Senat den Weg frei, das Handeln der EZB einer eigenen Prüfung zu unterziehen.
In ihrem 135-seitigen Urteil kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass die Notenbank offensichtlich ihre Kompetenzen überschritten habe. Das Programm habe “erhebliche ökonomische Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer betroffen sind”, sagte Voßkuhle. Für Sparvermögen ergäben sich deutliche Verlustrisiken, die Immobilienpreise stiegen überproportional. Außerdem begebe sich das Eurosystem in Abhängigkeit von der Politik der Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission erinnerte indes an den Vorrang europäischen Rechts. Die Urteile des EuGH seien für alle Mitgliedsstaaten bindend, betonte Kommissionssprecher Eric Mamer am Dienstag in Brüssel. Mamer sagte, die Kommission achte die Unabhängigkeit der EZB bei der Umsetzung der Geldpolitik. Das am Dienstag ergangene deutsche Urteil müsse nun genau analysiert werden. Der EuGH selbst erklärte auf Anfrage nur, man kommentiere Urteile nationaler Gerichte nicht.
Anlass für das Urteil waren vier Verfassungsbeschwerden aus den Jahren 2015 und 2016. Geklagt hatten unter anderen der frühere CSU-Vizeparteichef Peter Gauweiler sowie die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel. Eine weitere Klägergruppe wurde von dem Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten. APA