3500 Entschädigungsanträge nach Epidemiegesetz in Vorarlberg

Entschädigungssummen in dreistelliger Millionenhöhe. BHs dürfen aber derzeit keine Bescheide erlassen.
Bregenz In Vorarlberg gibt es gegenwärtig rund 3500 Anträge auf Covid19-Entschädigungszahlungen gemäß Epidemiegesetz für die Zeit ab dem 16. März 2020, erklärt Erwin Bahl, Teamleiter der dafür zuständigen Taskforce in den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften. „Hinter so manchem Antrag steht ein sehr großes Volumen, deshalb sind diese 3500 Anträge nicht zu unterschätzen“, so Bahl. In jedem Fall müsse von einem dreistelligen Millionen-Euro-Betrag ausgehen, der hinter den Anträgen von Vorarlberger Firmen stehe.
Keine Bescheide und Zahlungen
Die Anträge auf Entschädigungszahlungen gemäß Epidemiegesetz müssen von den Unternehmen bei den Bezirkshauptmannschaften eingebracht werden. Allerdings wurde in einem Erlass festgelegt, dass diese keine Bescheide gemäß Epidemiegesetz erlassen und keine Zahlungen leisten dürfen, so Bahl.
Das hänge vor allem damit zusammen, dass noch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums fehle, wo die konkreten Vorgaben festgelegt werden. Bahl erwartet in den nächsten Wochen eine gewisse Rechtssicherheit. Denn am 8. Juni wird sich der VfGH mit dem Covid19-Maßnahmengesetz beschäftigen. Dabei geht es vor allem um den Ersatz des Verdienstentganges für Betriebe, für die aufgrund dieses Gesetzes ein Betretungsverbot erlassen wurde. Diese Entscheidung hat einige Brisanz. Denn das Covid19-Maßnahmengesetz sieht keinen Entschädigungsanspruch vor. Sollte der VfGH das Covid19-Maßnahmengesetz bestätigen, dann werde das Epidemiegesetz größtenteils ausgehebelt, sagt Bahl. „Das wäre eine sehr schlechte Nachricht für die Antragsteller.“