Weiterbildung und Solidaritätsprämie

Coronakurzarbeit Phase 3 mit zahlreichen neuen Regeln.
Wien Die Wirtschaftsvertreter fordern schon seit Wochen die Verlängerung der Kurzarbeit, Arbeiterkammer-Präsident Hubert Hämmerle sprach erst am Montag von der neuen Kurzarbeit als „Nagelprobe“ (die VN berichteten). Am Mittwoch haben sich nun die Regierung und die Sozialpartner auf ein überarbeitetes Corona-Kurzarbeitsmodell geeinigt. Das sind die wichtigsten Neuerungen.
Phase 2 bis Ende September
Die aktuell laufende Corona-Kurzarbeit Phase 2 wird um einen Monat bis Ende September verlängert. Das neue Kurzarbeitsmodell, genannt Phase 3, gilt ab 1. Oktober und kann von Unternehmen für sechs Monate beantragt werden. Die Mindestarbeitszeit beträgt 30 Prozent, sie kann jedoch mit Zustimmung der Sozialpartner in Ausnahmefällen unterschritten werden. Die Höchstarbeitszeit wurde von 90 Prozent – beim aktuellen Kurzarbeitsmodell – auf 80 Prozent gesenkt. Die Abrechnung der Kurzarbeit wurde nicht verändert. Die Betriebe müssen die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Für die Differenz kommt weiterhin in voller Höhe inklusive Lohnnebenkosten das Arbeitsmarktservice (AMS) auf.
Standardisiertes Verfahren
Im Rahmen des Kurzarbeits-Genehmigungsverfahren wird die wirtschaftliche Betroffenheit künftig anhand eines standardisierten Verfahrens inklusive Unternehmens-Prognoserechnung überprüft, um Missbrauch zu verhindern. Damit die Nicht-Arbeitszeit für Weiterbildung genützt werden kann, wurden die Rahmenbedingungen dafür verbessert.
Weiterbildungsbereitschaft
Um das neue Corona-Kurzarbeitsmodell zu nutzen, muss auch die Weiterbildungsbereitschaft der Beschäftigten gegeben sein. Mitarbeiter müssen bereit sein, in der Kurzarbeitszeit eine Weiterbildung zu machen, wenn dies vom Unternehmen angeboten wird.
Solidaritätsprämie
Außerdem wird der Ausbau des AMS-Solidaritätsprämien-Modells forciert, welches die freiwillige Reduktion der Arbeitszeit von Beschäftigen zugunsten eines neuen Arbeitsplatzes belohnt. Wenn beispielsweise vier Personen ihre Arbeitszeit jeweils um 20 Prozent verringern und dafür eine fünfte Person angestellt wird, erhalten die Beschäftigten vom AMS die Hälfte ihres Einkommensausfalls.

Das ist ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Mit diesem guten Kompromiss haben wir sowohl für die Unternehmen als auch die Beschäftigen Planungssicherheit erreicht. Markus Comploj, GF Getzner Holding, Industriesprecher

Die Verlängerung der Kurzarbeit begrüßen wir. Auch die Weiterbildungsbereitschaft, allerdings pochen wir darauf, dass die Weiterbildungsmaßnahmen von den Unternehmen präzisisiert werden. Bernhard Heinzle , AK-Vizepräsident

Mit diesen Rahmenbedingungen sichert das Kurzarbeitsmodell nicht nur die Kaufkraft der Arbeitnehmer, sondern sorgt auch dafür, dass die Menschen in Beschäftigung gehalten werden. Hans Peter Metzler, Präs. Wirtschaftskammer