Entschädigung für Betriebe rückt näher

Hoffnung für Firmen, die nach Epidemiegesetz geschlossen wurden.
Wien, Schwarzach Die Mitte März aufgrund des Epidemiegesetzes geschlossenen Betriebe in Österreich können langsam auf eine Entschädigung hoffen. Die entsprechende Verordnung zur Verdienstentgangsregelung sei am 22. Juli in Kraft getreten, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Die Bezirksbehörden hatten aufgrund der Coronapandemie unter anderem zahlreiche Hotels und Seilbahnen in Westösterreich auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Dieses Gesetz aus dem Jahre 1950 sieht für die Zeit der behördlich angeordneten Schließung den Ersatz des vollen Verdienstentgangs vor. Mit dem schnell beschlossenen Covid19-Maßnahmengesetz wurde dies aber ausgehebelt. Nun ist für die betroffenen Betriebe eine Entschädigung für den Zeitraum bis Ende März möglich. In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten sind bereits über 20.000 Anträge gestellt worden.
„Zu beachten ist, dass die diversen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen gegenseitig angerechnet werden, sodass es hier zu keiner Doppelförderung kommen kann“, so Manfred Schekulin von der Prodinger Tourismusberatung. Aufgrund einer Gesetzesnovelle beträgt die Frist für Anträge auf Entschädigungen nun drei Monate. Die Frist hat mit 7. Juli neu zu laufen begonnen und endet nach drei Monaten. Anträge auf Entschädigung können bei Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.