Corona-Hilfe für Würstelstände soll pro Betrieb 14.000 Euro Ersparnis bringen

Höhere Ausgabenpauschalierung auch für Imbissstände.
Wien Finanzminister Gernot Blümel greift nun auch den heimischen Würstel- und Kebabständen mit einer Steuervereinfachung unter die Arme. Die im Rahmen des Corona-Gastropakets im Mai beschlossene Erhöhung der Ausgabenpauschalierung von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Jahresumsatz galt bisher nur für Betriebe mit mehr als zehn Sitzplätzen. Diese „Zehn-Sitzplätze-Reglementierung“ wurde nun gestrichen.
Der Wegfall der Sitzplatzbeschränkung hilft vor allem den kleineren Betrieben. In Österreich würden rund 800 Imbissbetriebe ohne Sitzplätze von den Steuervereinfachungen profitieren. Die Ausgabenpauschalierung ermöglicht im Gegensatz zur vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine einfachere Gewinnermittlung sowie einen Wegfall der Betriebsausgabenaufzeichnungen und der Belegsammlung für die pauschalierten Ausgaben.
Auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hofft auf einen positiven Effekt für die Gastrounternehmen. „Die Anhebung der Umsatzgrenzen bei der Pauschalierung, aber auch die Erhöhung der Grund- und Mobilitätspauschale bringen spürbare Entlastungen.“ Die Bundesregierung hatte Mitte Mai ein Bündel an Steuererleichterungen für die Gastronomie vorgestellt. Teile davon, wie die Halbierung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke, gelten nur im zweiten Halbjahr 2020. Andere, wie die ausgeweitete Pauschalierung, sollen dauerhaft gelten.