Umsatzersatz ab sofort
Rasche Coronahilfe auch für weitere Branchen geplant.
Wien Der vergangenen Samstag angekündigte Umsatzersatz für Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind (die VN berichteten), kann seit Freitag Nachmittag über FinanzOnline beantragt werden, was österreichweit auch schon über 1200 Unternehmen getan haben Der Antrag kann bis 15. Dezember gestellt, das Geld soll innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist EU-Regeln folgend mit 800.000 Euro gedeckelt, bestimmte Coronahilfen müssen gegengerechnet werden, nicht aber der Fixkostenzuschuss und auch die Kurzarbeit wird nicht abgezogen.
Man arbeite auch an einer Möglichkeit, „dass jene Vorlieferanten, die zwar jetzt von den Schließungen nicht unmittelbar betroffen sind, aber de facto 100 Prozent ihrer Geschäfte mit von Schließungen betroffenen Unternehmen abwickeln, auch eine weitere Hilfe erhalten – diese wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet“, kündigt der Finanzminister an.
Außerdem sollen Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, aber aufgrund des Coronavirus deutliche Umsatzeinbußen haben, noch im November einen Fixkostenzuschuss bis zu 800.000 Euro erhalten. „Wir haben mehrfach betont, dass nicht nur die direkt vom Lockdown betroffenen Branchen eine Perspektive brauchen, sondern auch jene, die indirekt betroffen sind. Diese Perspektive müssen wir den Betrieben rasch geben“, so Wirtschaftskammer-General Karlheinz Kopf.