Das erhalten Lockdown-Betriebe
Umsatzersatz für Gastronomie, Handel und Dienstleister liegt zwischen 20 und 80 Prozent.
Schwarzach Alle Betriebe, die von einer angeordneten Schließung betroffen sind, bekommen für den Zeitraum nun einen Umsatzersatz. So erhalten Gastronomie und Hotellerie sowie körpernahe Dienstleister wie Friseure 80 Prozent des November-Umsatzes 2019. Im Handel gibt es drei Stufen. Wer verderbliche Waren verkauft (wie Blumenhändler) bekommt 60 Prozent. Der Möbelhandel 20 Prozent. Während die Touristiker von einer treffsicheren Hilfe sprechen, werden im Handel die Unterschiede kritisiert. Die Regierung verweist auf den niedrigeren Rohertrag im Handel und die Möglichkeit, Verkäufe später nachzuholen.
Für die Gastronomie läuft die Beantragung bereits. Handel und Dienstleister folgen ab Montag. Dann ist auch der Fixkostenzuschuss 2 beantragbar. Zu beachten gilt: Wer den Umsatzersatz bezieht, darf laut Finanzministerium für den Zeitraum keinen Fixkostenzuschuss 2 beantragen. VN-reh