Bregenz, Feldkirch Eines der zentralen Instrumente der Pandemie-Maßnahmen ist die behördliche Absonderung von positiv getesteten Personen und ihren unmittelbaren Kontaktpersonen, sogenannten K1-Personen. Sind Mitarbeiter in einem Unternehmen von einer Absonderung betroffen, so hat die Firma als Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die Öffentliche Hand. Denn sie muss ihren Arbeitnehmern auch während der Absonderungszeit Lohn oder Gehalt bezahlen. Für eine solche Entschädigung hat die Firma bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einen Antrag zu stellen. Danach ist allerdings für die Unternehmen äußerst viel Geduld gefordert. Denn in Vorarlberg ist bislang in vergleichsweise sehr wenigen Fällen tatsächlich auch Geld an die Unternehmen geflossen, und das obwohl die Absonderungen schon seit einem Jahr andauern. Herbert Burtscher, Bezirkshauptmann von Feldkirch, bestätigt stellvertretend für die vier Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften: „Das ist korrekt. Hier kommt es zu deutlichen Verzögerungen.“
Wir haben 1465 Verfahren abgearbeitet. Rund 180 Firmen stand eine Entschädigung zu.“
Herbert Burtscher, Bezirkshauptmann Feldkirch
Aktuell berichtet Burtscher in Vorarlberg von insgesamt beinahe 12.000 Anträgen von Firmen, die eine Entschädigungszahlung für die Absonderung von einem oder mehreren Mitarbeitern begehren. „Derzeit haben wir davon 1465 Verfahren abgearbeitet. In rund 180 Fällen stand den Firmen eine Entschädigung zu und da ist schon Geld geflossen.“
Nach Klärung rechtlicher Fragen und der Implementierung eines neuen EDV-Programms hofft man, dass Firmen jetzt schneller zu ihrem Geld kommen – es geht um hohe zweistellige Millionenbeträge.