Warum VKW-Aktionäre noch nicht zufrieden sind

Markt / 16.03.2021 • 11:00 Uhr
Warum VKW-Aktionäre noch nicht zufrieden sind
Bei der VKW-Hauptversammlung 2017 in Wolfurt wurde um die Squeeze-out-Angebote an die Kleinaktionäre hart gekämpft.  VN/KH

Kleinaktionäre wollen 180 Euro pro Aktie und Entschädigung für Kosten des Rechtsstreits.

Bregenz Es ist knapp zwei Wochen her, als der Vorarlberger Energiekonzern illwerke vkw den seit dem Jahr 2017 dauernden Konflikt um die Ablösesumme für Kleinaktionäre für beendet erklärt hatte. Im Rahmen des Außerstreitverfahrens zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses beauftragte das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses einen unabhängigen Gutachter mit der Bewertung des Unternehmens. Er kam mit 162,64 Euro je Aktie zu einer deutlich höheren Bewertung als jener, die anlässlich des Squeeze out genannten „Rausverkaufs“ der Aktionäre vom Energiekonzern mit dem Betrag von 96,60 Euro pro Aktie ausbezahlt wurde. Illwerke vkw gab bekannt, diese Bewertung zu akzeptieren und die Kleinaktionäre auf dieser Basis abzufinden.

18 Euro mehr pro Aktie

Doch den vom Bregenzer Rechtsanwalt Ludwig Wilfried Weh vertretenen 20 Kleinaktionären ist das nicht genug, wie eine beim Landesgericht eingereichte Stellungnahme, die den VN vorliegt, zeigt. Die Aktionäre wollen pro Aktie 180 Euro. In dem Schreiben begründet Dr. Weh seinen Standpunkt mit den bereits im Jahr 2013 angebotenen 180 Euro pro Aktie, die damals viele Kleinaktionäre anlässlich des Delistings der Aktie akzeptiert haben.

Weh argumentiert die Forderung so: „Im Jahre 2013 wurde den Aktionären in der Hauptversammlung anlässlich des Delistings versprochen, keinen Squeeze-out durchzuführen. Da es sich schon damals um ein Unternehmen handelte, das bis auf die wenigen verbleibenden Aktionäre im Landeseigentum stand und vollumfänglich von der Gebietskörperschaft Land Vorarlberg beherrscht war, konnten sich die Aktionäre auf diese Aussage verlassen und wurden sohin um ihr Recht getäuscht, die Aktien um Euro 180 zu verkaufen. Weil die Aktionäre seinerzeit sich auf diese Zusage verlassen haben, müssen sie auch jetzt noch das Recht haben, die Aktien um Euro 180 zu verkaufen bzw. mit Euro 180 bewertet zu bekommen.“ Angesichts der  im Sachverständigengutachten angegebenen Wertbandbreite von 150,30 bis 174,94 Euro könne das Gericht diesen Wert auch im Rahmen sogenannter allgemeiner Billigkeitsüberlegungen bestimmen, da er nur um weniger als drei Prozent vom oberen Wert der Wertbemessung durch das Gremium abweiche, so der Bregenzer Anwalt in seiner Stellungnahme. Weh geht bislang als einziger Rechtsvertreter gegen den vom Gremium dem Sachverständigengutachten folgend vorgeschlagenen Betrag vor. Er beantragt namens seiner Klienten außerdem den Zuspruch von Verzugszinsen, wobei von qualifiziertem Verzug auszugehen sein werde, „weil der bisherige Ablösewert von EUR 96,60 schlicht als Provokation zu werten“ gewesen sei, „nachdem der Markt über Jahrzehnte einen Aktienpreis in der Größenordnung von Euro 180 bezahlt“ habe.

 Illwerke vkw-Vorstand Christoph Germann will die Entscheidung dem Landesgericht Feldkirch überlassen, wie er auf Anfrage der VN betont und bereits bei Bekanntgabe des Angebots erklärte. Der Antrag von Weh liegt nun bei Gericht. Neben der Barabfindung und den Verzugszinsen will Weh außerdem einen angemessenen Kostenersatz für seine Klienten erstreiten, „zumal sich ihr Antrag als gerechtfertigt erwiesen hat“.

Nichtvertretene vertreten

Übrigens haben auch die Aktionäre, die 2017 das Angebot des Energiekonzerns nicht bekämpften und ihre Aktien abgaben, Anspruch auf den höheren Preis. Vertreten werden die „Nichtvertretenen“ in dieser Rechtsangelegenheit vom Dornbirner Anwalt Wilhelm Klagian, der vom Gericht als ausgewiesener Experte im Gesellschaftsrecht zum sogenannten „gemeinsamen Vertreter“ mit dem Auftrag bestellt wurde, deren Interessen im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wahrzunehmen.