Eine Messe wie sie einmal war

Markt / 23.06.2021 • 22:26 Uhr
Die Herbstmesse findet vom 8. bis 12. September statt. vn
Die Herbstmesse findet vom 8. bis 12. September statt. vn

Erleichterung in Dornbirn über Lockerungen ab 1. Juli.

Dornbirn „Wir freuen uns sehr, endlich wieder Messen und Veranstaltungen abhalten zu können“, sagt Sabine Tichy-Treimel, Geschäftsführerin der Messe Dornbirn und auch Präsidentin des Verbandes Messen Austria. Schließlich seien die letzten Monate enorm herausfordernd und ungewiss gewesen. Grund für die Freude sind die neuen Regelungen, die ab 1. Juli gelten.

Ab diesem Zeitpunkt entfallen nämlich die Kapazitätsbeschränkungen für Fach- und Publikumsmessen, die ursprünglich bei 10 bzw. 20 Quadratmeter pro Besucher festgesetzt waren. Unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft) entfällt zudem die Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich. So können beispielsweise Verkostungen von Speisen und Getränken ohne Einschränkungen auch im Stehen gemacht werden. 

Gustav bis Interactive

„Mit den verkündeten Lockerungen können wir nun die Herbstmesse sowie die Gustav und sämtliche Gastveranstaltungen wie die Interactive West, die W3 Fair+ Rheintal, die i-Ausbildungsmesse durchführen“, erklärt Tichy-Treimel. Zudem gebe es für Veranstaltungen keine Teilnehmerobergrenze und Maskenpflicht mehr. So werden beispielsweise Sänger Rainhard Fendrich oder das Varieté am Bodensee im Messequartier zu Gast sein. VN-reh

Auch die Interactive West kehrt nach der Pause zurück. vn
Auch die Interactive West kehrt nach der Pause zurück. vn
Die Genussmesse Gustav findet heuer wieder statt. u.mittelberger
Die Genussmesse Gustav findet heuer wieder statt. u.mittelberger

Fakten

Messen + Veranstaltungen 2021

» 73. Herbstmesse, 8.-12. September

» 9. Gustav, 15.-17. Oktober

» Interactive West, 21. September

» W3+Fair Rheintal, 22.-23. September

» i – Vorarlberger Ausbildungsmesse, 05./06. November

» Rainhard Fendrich, 20. November

» Varieté am Bodensee, 24. November – 07. Dezember

Regelung für Messen ab 1. Juli

» 3-G-Regel ab 100 Teilnehmern
» Keine Maskenpflicht
» Keine Registrierung
» Keine Kapazitätsbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen

» Kein Mindestabstand zwischen Besuchern

» Keine Sperrstunde