Öffentliches Register für Schuldner

Markt / 30.06.2021 • 19:01 Uhr
Zukünftig werden mehr Insolvenzverfahren von Gläubiger eröffnet.

Zukünftig werden mehr Insolvenzverfahren von Gläubiger eröffnet.

Neue Regeln für Zahlungsunfähige: ab Juli gilt das Exekutionsrecht.

Schwarzach Ab Juli werden zahlungsunfähige Personen in die öffentlich einsehbare Ediktsdatei eingetragen. Damit können sich Arbeitgeber und Nachbarn über die finanzielle Schieflage jedes Einzelnen informieren. Bislang hatten nur Gläubiger mit einem rechtskräftigen Titel Zugriff darauf. Möglich macht das eine Reform des Exekutionsrechts: das Gesamtvollstreckungsverfahren. Was bedeutet das in der Praxis? Vereinfacht erklärt: der Gerichtsvollzieher stellt Schulden fest, das Gericht fasst einen Beschluss über die Zahlungsunfähigkeit und dieser wird im Internet veröffentlicht.

Verfahren von Gläubiger beantragt

Helfen soll diese Reform einerseits den Gläubigern. Sämtliche Hürden die Schuldner in Konkurs zu schicken, fallen und so soll das Geld schneller einbringlich gemacht werden. Gläubiger können damit ein Insolvenzverfahren beantragen. Andererseits soll es auch Schuldnern Vorteile bringen. Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit beinhaltet einen Exekutionsstopp. Damit fallen keine weiteren Kosten und Zinsen an und der Schuldner hat die Möglichkeit zur Einigung. „Bisher gab es die Pflicht für Schuldner, bei Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren zu eröffnen – diese wurde in der Praxis aber oft nicht wahrgenommen. Das Gesetz ist ein Interessensausgleich für Gläubiger. Datenschutzrechtlich ist es natürlich unangenehm für die Schuldner, öffentlich bekannt zu werden“, erklärt Cornelia Wesenauer vom Kreditschutzverband AKV Europa.

Nächste Reform per Mitte Juli

Die Entschuldungsfristen werden in einer weiteren Reform der Insolvenzordnung verkürzt, diese soll ab Mitte Juli in Kraft treten. Zukünftig können Schuldner unter gewissen Voraussetzungen bereits nach drei Jahren das Konkursverfahren beenden. Bislang waren es mindestens fünf Jahre.

Karl-Heinz Bonetti vom ifs Vorarlberg begrüßt die schnellere Entschuldung. An der öffentlichen Einsehbarkeit der Schuldner stört er sich nicht. Der Nutzen dabei wäre größer als der Schaden. VN-SUB