Härtefallfonds geht in dritte Phase
Wien Der Härtefallfonds geht in die dritte Phase. Ab 2. August und bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (nämlich Juli, August und September 2021) jeweils rückwirkend beantragt werden. Die entsprechende Richtlinie sei laut WKO von der Regierung angepasst und aktualisiert worden. Als wichtige Neuerung erfolge die Identifizierung des Förderwerbers nun mittels Handysignatur. Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase drei des Härtefallfonds betrage 600 Euro, die maximale Förderhöhe bleibe bei 2000 Euro. Damit keine Lücken zwischen den Förderungen entstehen, sei für den Zeitraum zwischen Ende der Phase zwei Mitte Juni und Start der Phase drei mit Anfang Juli eine pauschale Lösung gefunden worden. Die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 werde bei einem Antrag für Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten.