Verlängerung der Covid-Förderungen

Rankweil Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Corona Förderungen angekündigt. Insbesondere sollen der Ausfallbonus, der Härtefallfonds und der Verlustersatz weiter in Anspruch genommen werden können.
Ausfallbonus. Bislang konnte der Ausfallbonus bis Ende Juni in Anspruch genommen werden. Dieser soll nun um weitere drei Monate bis Ende September verlängert werden. Voraussetzung für den Ausfallbonus ist ein Umsatzausfall von mindestens 50%. Die Ersatzrate wird je nach Branche und Rohertrag zwischen 10 bis 40 Prozent betragen und mit 80.000 Euro (bisher 30.000 Euro) gedeckelt.
Verlustersatz. Der Verlustersatz wird um weitere sechs Monate bis zum 31. 12. 2021 verlängert. Auch hier ist ein Umsatzrückgang von 50 Prozent erforderlich. Betriebe die zuvor einen Fixkostenzuschuss 800.000 Euro bezogen haben können ab Juli auf den Verlustersatz umsteigen.
Härtefallfonds. Auch der Härtefallfonds für Klein- und Mittelbetriebe soll um weitere 3 Monate bis zum 30. 9. 2021 verlängert werden. Bisher war die Antragstellung bis zum 15. 6. möglich. Im Zeitraum vom 15. 6. bis 30. 6. ist ein automatisierter Ersatz vorgesehen. Auch beim Härtefallfonds ist ein fünfzigprozentiger Umsatzrückgang eine Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung. Die Vergütung beträgt zwischen 600 und 2000 Euro. Der Antrag kann bis Ende Oktober bei der WKO eingebracht werden.
Darüber hinaus ist auch eine Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen bis zum 31. 12. 2021 vorgesehen. Die detaillierten gesetzlichen Regelungen bleiben abzuwarten.
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Bahl Fend Bitschi Fend
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