Mehr als 200.000 Euro für Ex-Alge-Mitarbeiter
Arbeiterkammer erkämpft vor Höchstgericht Ansprüche auf
betriebliche Pensionszusage für Ex-Alge-Elastic-Mitarbeiter.
Lustenau Als vor zwei Jahren die Lustenauer Textilfirma Alge Elastic die Segel streichen musste, wären 24 Mitarbeitende fast um Teile ihrer betrieblichen Pensionsvorsorge umgefallen. Die Arbeiterkammer zog bis vors Höchstgericht und erhielt nun Recht. Das bringt den Betroffenen nun mehr als 200.000 Euro.
Rechte wahren
Der Beginn des Jahres 2019 bleibt den 120 inzwischen ehemaligen Mitarbeitern des Lustenauer Traditionsunternehmens Alge Elastic wohl immer Erinnerung. 96 Jahre Firmengeschichte mündeten im Konkurs. Am Ende standen nach Eigenauskunft des Unternehmens 14,4 Millionen Passiva nur mehr Aktiva in Höhe von 7,8 Millionen Euro gegenüber. Dass die Jänner- und Februarlöhne wegen einer Panne der EDV verzögert und händisch ausbezahlt werden mussten, besserte die Stimmung nicht.
Die Experten der Arbeiterkammer Vorarlberg und des AMS taten alles, damit die Rechte der Beschäftigten gewahrt blieben. Es ging um Abfertigungen, Urlaubsersatzleistungen und Überstunden. Und um eine betriebliche Pensionszusage, die Alge Elastic mit 24 Mitarbeitern abgeschlossen hatte. Was würde aus diesen Geldern werden? 19 von ihnen baten die Arbeiterkammer, ihre Rechte zu vertreten und vor allem zu wahren.
Zur Absicherung der Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Pensionszusage hatte die Alge Elastic GmbH einen Lebensversicherungsvertrag mit der Uniqa abgeschlossen. Die Firma war Versicherungsnehmerin, die versicherte Person der jeweilige Arbeitnehmer. Die Rechte und Ansprüche aus dieser Lebensversicherung wurden bis zu einer bestimmten Versicherungssumme zugunsten des Arbeitnehmers verpfändet.
Rückkaufswert
Als die Firma schließen musste, gingen die Meinungen auseinander: Sollte den Arbeitnehmern nur der sogenannte Unfallverfallbarkeitsbetrag nach dem Betriebspensionsgesetz ausbezahlt werden, wie es der Masseverwalter im Sinn hatte? Dann wären das für alle Betroffenen 131.972,62 Euro brutto. Oder, wie die AK forderte, der Rückkaufswert aus dem verpfändeten Lebensversicherungsvertrag – diese Summe beläuft sich brutto auf 335.166,73 Euro.
Ein Musterverfahren im Auftrag eines Arbeitnehmers gewann die AK in erster Instanz. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil zwar auf, das Höchstgericht aber hat jetzt den AK-Standpunkt bestätigt. Der OGH berücksichtigte, dass Alge Elastic schon in der Vergangenheit bei Überschreitung des Unfallverfallbarkeitsbetrages automatisch den Rückkaufswert ausbezahlte hatte. Die Richter leiteten daraus eine betriebliche Übung ab. Alle betroffenen Arbeitnehmer hätten darauf vertrauen dürfen, zumal die Firma nie einen Vorbehalt geäußert hatte. Im Auftrag der AK ging Rechtsanwältin Mag. Fatma Islekoglu erfolgreich vor Gericht. Den betroffenen 24 Beschäftigten hat sie zwei Jahre nach Firmenende so zur Gerechtigkeit verholfen. Ihnen wird nun um insgesamt über 200.000 Euro mehr ausbezahlt, als ihnen ursprünglich in Aussicht gestellt worden war.