Betriebe dürfen 3-G-Status verlangen
Wien Die Sozialpartner und die IV haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Arbeitgeber dürfen einen Nachweis zum 3-G-Status der Beschäftigten verlangen. Firmen, die einen 3-G-Nachweis verlangen, dürfen aber keine Maskenpflicht verhängen. Arbeitnehmer, die im Job eine Coronaschutzmaske tragen müssen, haben nach drei Stunden Anspruch auf „mindestens zehn Minuten“ Pause von der Maske. Der neue Vertrag gilt per 1. September bis 30. April 2022. Auch dürfen Covid-19-erkrankte Arbeitnehmer aufgrund eines positiven Testergebnisses weder entlassen noch gekündigt oder anders benachteiligt werden.