Verlängerung Verlustersatz

Markt / 12.09.2021 • 18:27 Uhr
Verlängerung Verlustersatz

Rankweil Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des Verlustersatzes um weitere sechs Monate beschlossen. Dieser verlängerte Verlustersatz kann unabhängig davon beantragt werden, ob davor ein Fixkostenzuschuss 800.000 oder bereits ein Verlustersatz beantrag wurde. Der verlängerte Verlustersatz wird gesondert betrachtet.

Die neuen Betrachtungszeiträume sind die Monate Juli 2021 bis Dezember 2021. Voraussetzung für den Antrag ist ein Umsatzausfall von mindestens 50% in Bezug auf die Vergleichsmonate im Jahr 2019. Weiters muss das Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und in Österreich operativ tätig sein. Ausgenommen vom verlängerten Verlustersatz sind neu gegründete Unternehmen die vor dem 1.11.2020 noch keine Umsätze erzielt haben.

Die Anträge können für maximal sechs zeitlich zusammenhängende Monate gestellt werden. Die Höhe des verlängerten Verlustersatzes beträgt 70% des Verlustes den der Antragsteller in den maßgeblichen Betrachtungszeiträumen aufgrund seiner operativen Tätigkeit im Inland erleidet. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate von 70% auf 90%. Der Verlustersatz pro Unternehmen ist betragsmäßig mit EUR 10 Mio begrenzt.

Die Auszahlung des verlängerten Verlustersatzes kann in bis zu zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden. Anträge für die erste Tranche können bis zum 31.12.2021 gestellt werden, Anträge für die zweite Tranche sind vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 möglich. Es kann auch der gesamte Zuschuss erst im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden.

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