Omikron führt zu keiner Pauschalabsonderung

Land beruhigt wegen kursierender Informationen, wonach FFP2-Maske bei Virus-Variante nicht mehr vor Absonderung schützt.
Bregenz Die Frage, ob und in welchen Fällen Unternehmen in den kommenden Wochen aufgrund der Omikron-Variante mit Massen-Absonderungen der Belegschaft wegen KI-Status rechnen müssen, beschäftigt derzeit viele. Vor allem geht es darum, was theoretisch mit den Mitarbeitern passiert, die mit FFP2-Maske arbeiten und dann festgestellt wird, dass es in ihren Reihen einen Omikron-Fall gibt.
Normalerweise werden Kontakpersonen von KI auf KII herabgestuft, wenn sie geimpft oder genesen sind oder beim Kontakt Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos (Trennwand, FFP2-Maske) nachweisen können.
Land beruhigt
Beim Land Vorarlberg ist man um Beruhigung bemüht. Pressesprecher Florian Themeßl-Huber sagt nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen, dass sich das Vorgehen bei der Entscheidung, ob abgesondert werde oder nicht, gegenüber früher kaum verändert habe. „Es wird auch bei der Omikron-Variante keine pauschalen Absonderungen von ganzen Abteilungen oder Firmen geben.“
Richtig sei, dass man die Omikron-Variante ernst nehme und noch genauer hinschaue, ob alle Maßnahmen eingehalten wurden. In der Handlungsanweisung für die Behörden stehe eine „Sollte“-Bestimmung und keine „Muss“-Bestimmung. Deshalb prüfe das Infektionsteam jeden Fall im Detail und entscheide aufgrund der Umstände. „Wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass alle beteiligten Personen beim Unterschreiten des Mindestabstandes von zwei Meter innerhalb eines Zeitraumes von mehr als 15 Minuten beispielsweise durchgehend eine FFP2-Maske getragen haben oder durch eine Plexiglas-Wand getrennt waren, dann erfolgt auch bei der Omikron-Variante keine Absonderung.“
Maske entscheidend
Allerdings werde immer die Gesamtsituation überprüft. Wenn sich die Mitarbeiter etwa in der Pause ohne Maske zusammenstellen, dann gelte dies als ungeschützter Kontakt und führe zur Absonderung, so Themeßl-Huber.