Doppelmayr-Verlassenschaft vor Gericht

Markt / 14.03.2022 • 22:07 Uhr
Seine letzten Lebensjahre verbrachte Artur Doppelmayr am Wörthersee. FA
Seine letzten Lebensjahre verbrachte Artur Doppelmayr am Wörthersee. FA

Heute Prüfungstagsatzung im Konkurs der Verlassenschaft Artur Doppelmayr.

Klagenfurt, Wolfurt Die Insolvenz der Verlassenschaft des Wolfurter Seilbahnpioniers Artur Doppelmayr, Ende des Jahres 2021 angemeldet, hat für großes Aufsehen in ganz Österreich gesorgt. Die Kreditschutz-Organisationen haben sie mit 203,6 Millionen Euro im vergangenen Jahr als größte Insolvenz österreichweit eingeordnet. Ob das so ist, wird sich ab 9.30 Uhr heute, Dienstag, bei der ersten Gläubigerversammlung am Landesgericht Klagenfurt weisen.

Was sich bisher schon gezeigt hat, ist, dass die Masse nicht reichen wird, im Juristendeutsch als Masseunzulänglichkeit bezeichnet. Das bedeutet, dass die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Verfahrens­kosten zu decken, nicht aber die sonstigen Masseverbindlichkeiten. Das hat die Masseverwalterin, die Klagenfurter Anwältin Sophie Wagner, bereits angezeigt. Die erste Tagsatzung am 8. Februar wurde auf den 15. März verlegt.

Zu der aufsehenerregenden Causa hat sich die mögliche Erbin, die Adoptivtochter des Verstorbenen, in einem Statement gegenüber den VN geäußert. Sie berichtet, dass die letzten Lebensjahre des Verstorbenen von Prozessen mit seiner Familie bzw. Begünstigten der Stiftung geprägt gewesen seien, die nicht zu seinen Gunsten entschieden wurden. So wurde Artur Doppelmayr gerichtlich aus dem Begünstigtenkreis der unter anderem von ihm selbst errichteten Stiftung ausgeschlossen und erhielt hieraus keinerlei Gelder mehr. Auch sei die Betriebspension nicht mehr ausbezahlt worden, so die Adoptivtochter, und ein Verfahren gegen ihn geführt worden, wodurch er keinen Anspruch auf Betriebspension mehr hatte. „Dieses Verfahren wurde erst Jahre nach seinem Tod vergleichsweise beendet.“ Letztendlich sei ihm auch sein letztes zehnprozentiges Aktienpaket an der Doppelmayr Holding durch Exekution entzogen worden. Er musste mithilfe eines Bankkredites und der Unterstützung seiner Adoptivtochter unter Inanspruchnahme einer ASVG-Pension leben, heißt es in der Stellungnahme.

Da die Exekution in Bezug auf sein Aktienpaket erst geführt wurde, als er bereits verstorben war, wurde das Aktienpaket noch als Aktiv- und gleichzeitig Passivposition in der Verlassenschaft geführt. Das erklärt auch die hohe Summe von 203,5 Millionen Euro, die vom Gericht veröffentlicht wurde. Das Bezirksgericht Klagenfurt ist in der Verlassenschaft von einer dementsprechend hohen Bemessungsgrundlage ausgegangen und hat dem Verlassenschafts- und Kollisionskurator als Honorar rund 3,5 Millionen erstinstanzlich zugesprochen. Doch dieser Zuspruch, so der Rechtsvertreter der Adoptivtochter, ist nicht rechtskräftig. VN-sca