VW: Verjährung in 30 Jahren
Wien, Wolfsburg Die rechtliche Aufarbeitung des VW-Abgasskandals in Österreich ist um einen Entscheid reicher. Die Verjährung trete in dieser Causa bei juristischen Personen erst in 30 Jahren ein, geht aus einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) hervor. Viele Betroffene könnten nun ihre Ansprüche wieder geltend machen. Der OGH habe sich der in der Literatur bereits überwiegend vertretenen Argumentation angeschlossen und ausgesprochen, dass der Anspruch gegen eine juristische Person erst in 30 Jahren verjähre, wenn deren Organ einen Dritten durch eine qualifiziert strafbare Handlung schädige.