Fallstricke bei FLAF-Beiträgen

Familienlastenausgleichsfonds: automatische Senkung erst 2025.
Wien Die angekündigte Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds FLAF von 3,9 auf 3,7 Prozent der Beitragsgrundlage ab 2023 beinhaltet eine Falle. Denn sollte die entsprechende Regierungsvorlage vom Nationalrat so beschlossen werden, dann gibt es die automatische Reduzierung auf 3,7 Prozent für alle Dienstgeber und Unternehmen erst ab 2025 und damit zwei Jahre später als postuliert.
Für 2023 und 2024 ist die Reduzierung der FLAF-Beiträge für Dienstgeber/Unternehmen auf 3,7 Prozent an Bedingungen geknüpft, warnt der Vorarlberger Nationalratsabgeordnete Gerald Loacker (Neos). So gibt es sieben Bedingungen für die Jahre 2023 und 2024, von denen zumindest eine erfüllt sein muss, damit ein Dienstgeber in den Genuss des 3,7-prozentigen FLAF-Beitrags kommt.
So muss dies entweder in einer anderen bundesgesetzlichen Vorschrift oder in einer Dienstordnung der Gebietskörperschaften oder in einer genehmigten Dienst(Besoldungs)ordnung von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder in der vom ÖGB für seine Bediensteten festgelegten Arbeitsordnung festgelegt sein. Oder aber es braucht eine Regelung im Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
Sollte die Regierungsvorlage dennoch so beschlossen werden, dann hat Loacker einen Praxistipp für alle, um auf Nummer sicher zu gehen: „Man benötigt nur eine dokumentierte und nachvollziehbare Information an alle Mitarbeiter, dass ein reduzierter FLAF-Dienstgeberbeitrag abgeliefert wird.“