Steuertipps zum Jahresende

Markt / 11.12.2022 • 22:03 Uhr
Steuertipps zum Jahresende

Rankweil Sonderausgaben sollten noch 2022 bezahlt werden, damit sich diese auch noch heuer auswirken. Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar. Auch bestimmte Renten sowie Steuerberatungskosten sind der Höhe nach unbeschränkt absetzbar. Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 400 Euro begrenzt. Auch bei Spenden gibt es eine Begrenzung. Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10% des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden. Neu werden im Zuge der ökosozialen Steuerreform auch Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden und auch der Ersatz von fossilen durch klimafreundlichere Heizsysteme begünstigt. Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens 3123,04 Euro investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2022 von 132,73 Euro. Die prämienbegünstigten Einzahlungen können auch für jedes Kind getätigt werden. Als Bausparprämie bekommt man, wie in den Vorjahren, für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1200 Euro pro Jahr noch 18 Euro.

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