Kika-Sanierung – wichtig zu wissen

Markt / 15.06.2023 • 22:35 Uhr
Kika Dornbirn bleibt am Netz – die meisten Mitarbeiter wollen ihrem Arbeitsplatz treu bleiben. VN/Steurer
Kika Dornbirn bleibt am Netz – die meisten Mitarbeiter wollen ihrem Arbeitsplatz treu bleiben. VN/Steurer

Sanierungsplan wurde angenommen – damit hat Kika/Leiner ein Zeitfenster für den Weiterbestand.

St. Pölten, Dornbirn Die Annahme des Sanierungsplanes für die Kika/Leiner-Gruppe hat die Lage in der größten Pleite des Jahres wieder etwas beruhigt – auch in Dornbirn können die Mitarbeiter nach Beratungen durch AK und GPA wieder etwas gelassener in die Zukunft schauen, doch nach wie vor gibt es Info-Bedarf für Konsumenten, Angestellte und Geschäftspartner.

Wie sicher sind die Ansprüche der Mitarbeiter? Den Mitarbeitern von Kika/Leiner ist das Gehalt bis Ende Mai bezahlt worden. Offen an Insolvenzforderungen und anmeldbar beim Insolvenzentgeltsicherungsfonds sind daher die Zahlungen von 1. Juni bis zur Eröffnung des Sanierungsverfahrens am 13. Juni, die mit „nicht allzu großer Verspätung“ überwiesen werden dürften, so der St. Pöltener Anwalt Volker Leitner. Ab 14. Juni, also im Massezeitraum, „werden die Entgeltansprüche wieder pünktlich bezahlt, zur Gänze aus der Fortführung“. Dass die Ansprüche der Mitarbeiter abgesichert sind, betont auch Arbeiterkammer-Präsident Bernhard Heinzle.

 

Was ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung? Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist ein Sanierungsverfahren unter der Kontrolle eines Masseverwalters, informiert das Finanzministerium. Voraussetzung dafür ist, dass der Sanierungsplan schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt wird, innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden können und dass die Mehrheit der Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmt. Die Gläubigermehrheit muss insgesamt mehr als die Hälfte der Forderungen innehaben. Es zählen nur die Stimmen der bei der Tagsatzung anwesenden Gläubiger. Das Sanierungsverfahren wird vom Gericht eröffnet, es bestellt einen Masseverwalter, im Falle von Kika/Leiner ist das Anwalt Volker Leitner, der auch schon aktiv wurde.

 

Was passiert mit Gutscheinen? Gutscheininhaberinnen  und -inhaber müssen ihre Forderungen aus noch nicht eingelösten Gutscheinen nicht bei Gericht anmelden, das bestätigte auch Insolvenzverwalter Leitner, der nun die Geschäfte führt. Aufgrund eines Kapitalzuschusses des Eigentümers soll die Einlösung der Gutscheine in voller Höhe in den Filialen weiterhin möglich sein. Dennoch empfehlen AK-Konsumentenschutz und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) dies zeitnahe in einer Filiale zu prüfen. Dies stelle, so der VKI übrigens eine Besserstellung zu einem normalen Insolvenzverfahren dar. In einem normalen Insolvenzverfahren dürfte das Unternehmen wegen des Verbotes der Gläubigerbegünstigung keine Gutscheine mehr einlösen, Gutscheininhaber müssten normalerweise ihre Forderung bei Gericht anmelden.

 

Was passiert mit Anzahlungen beziehungsweise Zahlungen für bestellte Möbel? In diesem Fall können die Kunden die Anzahlung eigentlich rechtlich nicht zurückverlangen. Sie sollten sich aber jedenfalls mit dem Unternehmen sowie dem Masseverwalter in Verbindung setzen, um zu klären, ob sie die bestellte Ware doch noch erhalten oder die Anzahlung abgesichert wurde. Im akrtuellen Fall Kika/Leiner sollen die Konsumenten allerdings schadlos gehalten werden. Insolvenzverwalter Volker Leitner informierte bereits am Mittwoch, dass im Gläubigerausschuss beschlossen wurde, sämtliche Aufträge von Kunden im Zuge der Fortführung zu erfüllen, sodass eine Forderungsanmeldung von allfälligen Anzahlungen für bereits erteilte Aufträge ebenfalls im Sanierungsverfahren nicht notwendig sei.

 

Ist es vernünftig, jetzt bei dem Unternehmen Möbel zu kaufen bzw. einen Vertrag abzuschließen? Natürlich liegt das im Ermessen des Kunden oder der Kundin und würde dem nun zu sanierenden Unternehmen in der derzeitigen Situation sicher nützen. Doch der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich rät: „Kaufen Sie nur lagernde Produkte, die sofort ausgefolgt werden können. Beachten Sie auch: Im Falle eines Konkurses des Unternehmens können jedenfalls Gewährleistungsrechte verloren gehen.“ VN-sca

Masseverwalter Volker Leitner informierte zu den wichtigsten Fragen. FA
Masseverwalter Volker Leitner informierte zu den wichtigsten Fragen. FA