Richtlinien bei der Einkommensteuer

Markt / 30.07.2023 • 19:43 Uhr
Richtlinien bei der Einkommensteuer

Rankweil Durch den Wartungserlass 2023 wurden die Einkommensteuerrichtlinien der Abgabenbehörde an die gesetzlichen Änderungen und an die höchstgerichtlichen Entscheidungen angepasst. Ein paar Hinweise dazu:

Energiekostenzuschuss. Der Energiekostenzuschuss stellt für Unternehmer eine Betriebseinnahme dar. Er ist bei Einnahmen-Ausgaben Rechnern jenem Jahr zuzuordnen, für das der Anspruch besteht. Bei der Gewinnermittlung durch Bilanzierung darf die bilanzielle Erfassung erst dann erfolgen, wenn eine konkrete vorbehaltslose Förderzusage besteht.

Versicherungsentschädigungen für Betriebsgebäude. Erhält ein Unternehmer eine Versicherungsentschädigung für die durch einen Schadensfall eingetretene Wertminderung (z.B. Brand, Wasserschaden), kommt für die Versicherungsentschädigung der Steuersatz in Höhe von 30% (ImmoESt) zur Anwendung.

Degressive Abschreibung. Bei der Gewinnermittlung nach § 5 Einkommensteuergesetz (Bilanzierung) darf die degressive Abschreibung (bis zu 30%) für Anschaffungen ab dem 1. 1. 2023 nur dann geltend gemacht werden, wenn sie auch in der UGB Bilanz vorgenommen worden ist.

Sozialversicherung für ausländische Gewinne. Hat ein österreichischer Unternehmer auch einen Betrieb im EU-Ausland und entfallen österreichische Sozialversicherungsbeiträge auch auf diese ausländischen Betriebsstättengewinne, so sind diese Pflichtbeiträge vorrangig vom ausländischen Gewinn in Abzug zu bringen. Können diese im EU-Ausland steuerlich nicht berücksichtigt werden, so können sie in Österreich abgezogen werden.

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