Causa Siemens: So entschied das Landesgericht über die U-Haft

Nach 14 Tagen musste das erste Mal über die Verlängerung der U-Haft entschieden werden.
Feldkirch Am Freitag vor zwei Wochen wurde die Untersuchungshaft über vier der fünf damals Tatverdächtigen in der Causa Siemens ausgesprochen. Die Strafprozessordnung verlangt eine erste Haftprüfung nach 14 Tagen. Diese fand am Donnerstag auch am Landesgericht statt.
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Das Ergebnis: Drei der vier Tatverdächtigen müssen in der Untersuchungshaft verbleiben. Dies erklärt die Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Anfrage der VN. Eine tatverdächtige Person wurde jedoch enthaftet, gegen sie wird weiter auf freiem Fuß ermittelt. Die nächste Haftprüfung für die drei Inhaftierten muss spätestens in einem Monat stattfinden.
Die vergangenen zwei Wochen waren zwei inzwischen entlassene und bis dahin führende Angestellte der Bauabteilung der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) und je ein Mitarbeiter von Siemens Vorarlberg und Hirschmann Automotive in U-Haft. Während der vermutete Schaden allein bei der KHBG in die Millionen gehen dürfte, ging der Rankweiler Automobilzulieferer von einer sechsstelligen Schadenssumme aus. Dementsprechend ging das Gericht beim Mitarbeiter von Hirschmann Automotive laut Neue von keiner aufrechten Verdunklungsgefahr aus und sprach die Enthaftung aus.
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Somit wird nun gegen insgesamt sieben Personen auf freiem Fuß ermittelt. Gegen einen pensionierten KHBG-Mitarbeiter und früherem ÖVP-Gemeindemandatar wurde bereits auf freiem Fuß ermittelt. Hinzu kommen zwei Selbstanzeigen vergangene Woche und drei neue Tatverdächtige auf Basis der Ermittlungstätigkeit diese Woche. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat am Donnerstag keine zusätzlichen Haftanträge gestellt.