Grenzgänger Deutschland

Markt / 08.10.2023 • 21:15 Uhr
Grenzgänger Deutschland

Rankweil Durch das Abänderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland kommt es zu einer Änderung der Grenzgänger-Regelung. Die Grenzgänger-Regelung ist eine Sonderbestimmung im DBA, die sicherstellt, dass der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat. Bisher war das tägliche Pendeln zum Arbeitgeber innerhalb einer Grenzzone von 30 km Luftlinie eine Voraussetzung dafür.

Mit dem Abänderungsprotokoll werden ab 1. 1. 2024 Personen bereits dann als Grenzgänger gesehen, wenn sie in der Grenzzone arbeiten und dort auch ihren Hauptwohnsitz haben. Das tägliche Pendeln über die Grenze ist nicht mehr erforderlich. Das Arbeiten im Homeoffice ist damit für die Grenzgänger nicht mehr schädlich. Die Toleranzregelung, wonach eine Tätigkeit außerhalb der Grenzzone (z.B. bei Dienstreisen) bis 45 Arbeitstage (bzw. max. 20% der tatsächlichen Arbeitstage) unschädlich ist, bleibt weiterhin bestehen.

Weiters wurde die Bestimmung der Grenzzone vereinfacht und ausgeweitet. Der Ausdruck „in der Nähe der Grenze“ umfasst jene Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze liegt. Zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit soll eine Liste von grenznahen Gemeinden veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird die Grenzgänger-Regelung auf Bedienstete im öffentlichen Dienst ausgeweitet. Für die Praxis ist diese Neuregelung eine deutliche Erleichterung, da das tägliche Pendeln entfällt und Arbeiten im Homeoffice nicht mehr schädlich sind.

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Bahl Fend Bitschi Fend
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