Gericht: Google-Fonts-Abmahnung rechtsmissbräuchlich

Markt / 09.10.2023 • 20:05 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Wien, Dornbirn Der Fall, der Tausende österreichische Unternehmen monatelang verunsicherte, nimmt eine entscheidende Wendung. Zahlreiche Websitebetreiber sahen sich letztes Jahr mit Abmahnschreiben konfrontiert, die sie zu Entschädigungszahlungen wegen Datenschutzverstößen aufforderten. Der Hauptvorwurf war, dass die Nutzung von Google Fonts auf ihren Websites dazu geführt hätte, dass die IP-Adressen der Besucher an Google übertragen wurden. Der abmahnende Anwalt behauptete, dass diese Übertragung der Daten bei seiner Mandantin beträchtliches Unwohlsein verursacht hätte und forderte von über 32.000 Webseitenbetreibern Schadenersatz in Höhe von jeweils 190 Euro.

Der Dornbirner Unternehmer Maximilian Zumtobel wollte sich das nicht gefallen lassen. Er betont: „Mir war sofort klar, dass die Versender dieser Abmahnschreiben bei mir an der falschen Adresse sind.“ Sein Anwalt Ulrich Kopetzki brachte Klage ein – u.a. auf Feststellung, dass der behauptete Schadenersatzanspruch nicht besteht. Nun hat das Gericht dieser Klage stattgegeben. Es stufte die Vorgehensweise der Beklagten als rechtsmissbräuchlich ein und verurteilte sie außerdem dazu, dem Kläger Schadenersatz zu leisten. Das Urteil wurde nach einem intensiven Rechtsstreit erzielt. Empfänger der Abmahnschreiben könnten nun selbst Schadenersatz fordern. Eine Sammelklage ist in Vorbereitung.