870.000 Euro Kartellstrafe: Das sagt Haberkorn dazu

Technischer Händler schließt ähnliche Vertriebsvereinbarungen mit anderen Lieferanten betroffen aus. Verträge wurden kartellrechtlichen Anforderungen angepasst.
Wien, Wolfurt, Wels Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den in Wels ansässigen oberösterreichischen Industriekonzern Fronius und zwei seiner Handelspartner zu hohen Geldstrafen verurteilt. Das teilte die Behörde am Sonntag per Aussendung mit. Fronius hatte mit den technischen Handelsfirmen Zultner in Graz und Haberkorn in Wolfurt wettbewerbsschädigende Vertragsabsprachen beim Handel mit Schweißtechnikprodukten getroffen. Die Strafe für Fronius: 3 Millionen Euro.
Da das oberösterreichische Unternehmen als Kronzeuge aussagte, handelt es sich dabei um ein vermindertes Urteil. Über Haberkorn verhängte das Kartellgericht eine Geldbuße von 870.000 Euro, Zultner muss 505.000 Euro Strafe zahlen. Alle drei Firmen – insgesamt mit knapp 4,38 Mill. Euro abgestraft – akzeptierten die Entscheidung des Gerichts.

Schon im Sommer 2020 hatte ein anonymer Hinweis über die Whistleblowing-Plattform der BWB das Verfahren ins Rollen gebracht. Die betroffenen Vertriebsverträge hätten “kartellrechtswidrige Regeln über eine Gebietsaufteilung mit absolutem Gebietsschutz, Preisabsprachen und Wettbewerbsverbote” bei Geschäften zwischen Unternehmen (“Business to Business” oder kurz “B2B”) enthalten. Auch seien der ermittelnden Behörde “Verstöße gegen das Kartellverbot wie etwa Preisabsprachen und Deckangebote” bekannt, die über die beanstandeten vertraglichen Vereinbarungen hinausgegangen seien.
“Fairen Wettbewerb sicherstellen”
Derartige Absprachen sind laut BWB verboten, weil sie den Wettbewerb um Preise für Waren und Aufträge zuungunsten anderer Unternehmen verzerren. Die BWB hatte bereits im Juli mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen Fronius und weitere damals noch nicht genannte Unternehmen beim Kartellgericht eingebracht habe. Die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Kartellrecht habe “höchste Priorität, um funktionierenden und fairen Wettbewerb sicherzustellen”, so die interimistische Generaldirektorin der BWB, Natalie Harsdorf-Borsch.
Vereinbarung beendet
Das Wolfurter Unternehmen, Österreichs größter technischer Händler, wird nicht gegen das Urteil berufen, nimmt aber zu den beanstandeten Verträgen mit dem Hersteller der Schweißgeräte Stellung: “Die zugrundeliegende Vertriebsvereinbarung, die sich für Haberkorn ausschließlich auf Vorarlberg bezog, ist bereits beendet worden. Zwischenzeitlich wurde die entsprechende Vertriebsvereinbarung an die kartellrechtlichen Anforderungen angepasst”, teilt Haberkorn mit.
Die beschriebene Vereinbarung betreffe den Bereich Schweißtechnik und da ausschließlich den Vertrieb von Fronius.Produkten in Vorarlberg, also einen sehr speziellen, in sich abgeschlossenen und relativ kleinen Unternehmensbereich bei Haberkorn. Das Unternehmen könne ausschließen, dass solche oder ähnliche “Vertriebsvereinbarungen mit anderen Lieferanten betroffen sind.”