Tipps zum Jahresende

Markt / 03.12.2023 • 18:41 Uhr
Tipps zum Jahresende

Rankweil Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten noch ein paar Hinweise für Unternehmer:

Investitionsfreibetrag (IFB). Für Investitionen im Jahr 2023 kann ein IFB in Höhe von 10 Prozent (für klimafreundliche Investitionen 15 Prozent) der Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Der IFB ist eine zusätzliche Abschreibung und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Voraussetzung für den IFB ist eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren. Nicht begünstigt sind z.B. Investitionen in unkörperliche oder gebrauchte Wirtschaftsgüter bzw. Wirtschaftsgüter, für die es eine Sonderform der Abschreibung gibt.

Teuerungsprämie. Auch im Jahr 2023 kann an die Arbeitnehmer eine steuerfreie Teuerungsprämie bis zu 3000 Euro ausbezahlt werden. Die Teuerungsprämie ist von den Sozialversicherungsbeiträgen und den Lohnnebenkosten befreit. Voraussetzung ist, dass es sich um zusätzliche Zahlungen handelt, die den Arbeitnehmern bisher nicht gewährt wurden.

GSVG Befreiung. Gewerbetreibende und Ärzte können sich für das Jahr 2023 noch rückwirkend bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) befreien lassen, wenn ihr Jahresumsatz unter 35.000 Euro und ihre steuerpflichtigen Einkünfte unter 6010,92 Euro liegen. Der Antrag muss am 31.12.2023 bei der SVS einlangen. Die Befreiung ist sinnvoll, wenn bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit (z.B. Dienstverhältnis) ein Versicherungsschutz gegeben ist. Wurden bereits Leistungen aus der Krankenversicherung bezogen, gilt die Befreiung von den Beiträgen erst ab Einlangen des Antrages.

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