Steuertipps für alle zum Jahresende

Markt / 10.12.2023 • 19:55 Uhr
Steuertipps für alle zum Jahresende

Rankweil Sofern bisher im laufenden Jahr nur positive Einkünfte aus Kapitalvermögen realisiert wurden (inklusive ausschüttungsgleicher Erträge) bzw. mit solchen zu rechnen ist, sollte überprüft werden, ob diese nicht noch vor dem Jahresende durch die Realisierung von Substanzverlusten verringert werden können (oder umgekehrt). Eine Verrechnung mit Zinserträgen aus Bankguthaben ist nicht möglich. Die Verlustausgleichsmöglichkeit innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde um die Kryptowährungen erweitert.

Spenden werden für das Jahr 2023 nur mehr auf Grund der elektronisch übermittelten Daten der Empfängerorganisationen bei der Veranlagung berücksichtigt. Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10% des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden. Auch geförderte Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden und der Ersatz von fossilen durch klimafreundlichere Heizsysteme werden vom Fördergeber ans Finanzamt übermittelt und pauschal als Sonderausgaben bei der Verarbeitung der Steuererklärung in Abzug gebracht.

Wer den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1200 Euro beim Bausparen bzw. 3.222,18 Euro bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge noch nicht geleistet hat, kann die staatliche Prämie von 1,5% bzw. 4,25% dieses Einzahlungsbetrags durch eine Zahlung vor dem 31. 12. 2023 noch ausschöpfen.

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Bahl Fend Bitschi Fend
Steuerberatung GmbH & Co KG