Alle Tatverdächtige in Causa Siemens auf freiem Fuß

Keiner der Tatverdächtigen in den Ermittlungen rund um Siemens Vorarlberg wird die Feiertage hinter Gittern verbringen.
Feldkirch In der Betrugsaffäre in Vorarlberg, in die Siemens sowie zahlreiche Unternehmen wie unter anderem die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) involviert sind, wurde nun der letzte der ursprünglich fünf dringend Tatverdächtigen enthaftet. Dabei dürfte es sich um den Hauptverdächtigen der Causa, einen Mitarbeiter von Siemens Vorarlberg, handeln. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bestätigt die Enthaftung, derzeit ermittle man gegen insgesamt zwölf Beschuldigte.
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Im August wurde die Causa öffentlich, als die Staatsanwaltschaft Feldkirch mehrere Hausdurchsuchungen und Festnahmen anordnete. Dem ging eine interne Prüfung bei Siemens voraus, die dabei aufgedeckten Verdachtsfälle wurden zur Anzeige gebracht. Neben dem mutmaßlichen Haupttäter saßen unter anderem zwei inzwischen ehemalige Beschäftigte der Bauabteilung der KHBG in Untersuchungshaft.
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Ausgehend von Siemens sollen die Beschuldigten im Zuge von Bauprojekten durch frisierte Rechnungen einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben. Bei der Alpenländische gab es infolge der Ermittlungen ebenfalls Personalveränderungen. Die inzwischen frühere Geschäftsführerin Alexandra Schalegg sieht sich als Bauernopfer und wird nun Bürgermeisterin in Ludesch. Der frühere Stadtrat von Bregenz, Wilhelm Mucyzcyn, der sowohl bei der Alpenländische als auch den Bregenzer Festspielen in höheren Positionen tätig war, legte seine Tätigkeiten ruhend.
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Mit einem baldigen Ende der Untersuchungen ist angesichts des Umfangs der Ermittlungen und der über mehrere Jahre erstreckenden Verdachtsfälle vorerst nicht zu rechnen.
Untersuchungshaft
Für die Verhängung der Untersuchungshaft muss einer der folgenden Haftgründe vorliegen:
– Fluchtgefahr
– Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z. B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
– Gefahr einer neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
Diese wird in regelmäßigen Abständen (Anfangs 14 Tage, dann bis zu zwei Monate) geprüft. Sollten die Haftgründe nicht mehr vorliegen, ist eine Enthaftung vorzunehmen.