Konkursverfahren gegen Palast-Gastronomie eröffnet: 316.000 Euro Verbindlichkeiten, 19 Mitarbeiter betroffen

Markt / 26.02.2024 • 17:00 Uhr
Palast Hohenems, Andrew Nussbaumer an seinen letzten Tagen im Palast
Der Palast in Hohenems. vn/Rhomberg

Hohe Kosten, weniger Umsatz: Geschäftsführer plant keine Sanierung des Unternehmens.

Hohenems Über die Palast Gastronomie in Hohenems wurde nun offiziell das Konkursverfahren am Landesgericht Feldkirch eröffnet.

Die Fakten dazu:

Geschäftsführer ist Phillip Jabornig, als Gesellschafter fungieren Phillip Jabornig (51 %), Anina Ocampo (34 %) und Dariusz Szemis (15 %).

19 Mitarbeiter sind betroffen.

Die Höhe der Verbindlichkeiten belaufen sich auf 316.000 Euro.

Zum Masseverwalter wurde der Dornbirner Rechtsanwalt Lukas Pfefferkorn bestellt.

Die Prüfungs- und Berichtstagsatzung findet am 23. Mai 2024 beim Landesgericht Feldkirch statt.

Palast Hohenems, Andrew Nussbaumer an seinen letzten Tagen im Palast
Die Palast-Gastronomie war auch für die Ritteressen bekannt. vn/Rhomberg

Die Ursachen

Der Insolvenzeröffnungsantrag wurde vom Schuldner selbst eingebracht. Im Jahr 2023 übernahmen die derzeitigen Gesellschafter die Geschäftsteile. Der Mehrheitsgesellschafter Philipp Jabornig wurde mit 16.03.2023 zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer bestellt. Die Neuorientierung des Unternehmens habe viele Ressourcen und Mittel gebunden. Die steigende Inflation habe außerdem die Kosten einerseits in die Höhe getrieben, anderseits hätten sich aufgrund fehlender Nachfrage die Umsätze verringert. Der Gastronomiebetrieb könne nicht mehr kostendeckend geführt werden, weshalb der Geschäftsführer den Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens einbrachte.

<p class="caption">Anina Ocampo, Bettina und Phillip Jabornig sowie Dariusz Szemis. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">vn/Rhomberg</span></p>
Anina Ocampo, Bettina und Phillip Jabornig sowie Dariusz Szemis. vn/Rhomberg

Nach Angaben des Geschäftsführers ist die außergerichtliche Sanierung gescheitert. Es bestehe keine Absicht, das Unternehmen wieder zu öffnen. Somit wird keine Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren angestrebt.