Der wertlose Gutschein der Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland: Was damit tun?

Den Verein gibt es schon länger nicht mehr, nun sind auch die Gutscheine wertlos. Doch wie viele Gutscheine noch im Umlauf sind, weiß niemand.
Rankweil Im Gemeindeblatt von Ende März erklärt Rankweil, dass die Gutscheine der früheren Kaufmannschaft ab sofort nicht mehr in Gutscheinkarten der Gemeinde getauscht werden können. Wie viele Gutscheine noch um Umlauf sind, weiß scheinbar niemand. Auch nicht, wie es nun mit diesen weitergeht.
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Ende 2022 löste sich die Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland aufgrund interner Zwistigkeiten auf. Für die Kunden solle jedoch kein Nachteil entstehen, versicherte der Verein damals. Die Gutscheine waren weiterhin in den Geschäften der Kaufmannschaft gültig. Mit Anfang Dezember 2023 endete auch dies. “Seitdem mussten die Kunden mit Gutscheinen zur Gemeinde verwiesen werden”, erinnert sich eine Verkäuferin. Dort konnten die Papiergutscheine weiterhin in die Gutscheinkarte von Erlebnis Rankweil umgetauscht werden – bis zur Erklärung im Gemeindeblatt Ende März. Wer noch Gutscheine habe, solle sich bei der E-Mail-Adresse krv.in.liquidation@gmail.com melden, so die spärliche Information. “Meine Mama hat auch noch Gutscheine, sie wartet noch auf eine Antwort”, zählt auch die Verkäuferin zu den Betroffenen.

Wie viele Gutscheine es gibt, weiß niemand. Auch nicht, ob diese noch etwas wert sind. Wie dem Gemeindeblatt zu entnehmen ist, hat die Kaufmannschaft kein Guthaben oder Vermögen mehr, dass die Gutscheine decken könnte. Im Vereinsregister ist ein Liquidator ernannt, der Verein befindet sich in der Abwicklung. Dies war notwendig, da der Verein noch Forderungen zu erfüllen hatte, wie eben besagte Gutscheine. Das Gemeindeblatt spricht von einer angemeldeten Zahlungsunfähigkeit, doch in der Ediktedatei des Justizministeriums ist noch kein entsprechender Eintrag aufzufinden.

“Die Kaufmannschaft Rankweil-Vorderland hat laut Insolvenzgesetz den Konkurs am 21. März 2024 bei Gericht beantragt, der derzeit bearbeitet wird. Am selben Tag wurde ein entsprechendes Inserat in der Ausgabe des Gemeindeblattes Rankweil-Vorderland veröffentlicht”, betont die Kaufmannschaft auf Rückfrage der VN. “Wir bedauern zutiefst den wirtschaftlichen Schaden, der unseren Kunden entstanden ist. Wir bitten um Verzeihung und hoffen aufrichtig, dass diese Situation bestmöglich gelöst werden kann.”

Gläubiger statt Guthaben
Für die Gutscheinbesitzer eine unbefriedigende Situation – und eine, die sich rund um Insolvenzen immer wieder ergibt. Der Verein für Konsumenteninformation weist darauf hin, dass ein insolventes Unternehmen grundsätzlich keine Gutscheine mehr annehmen darf. Gutscheininhaber gelten als Gläubiger, eine Annahme des Gutscheins würde damit andere Gläubiger benachteiligen und wäre somit strafrechtlich relevant, da einzelne Gläubiger zum Schaden anderer begünstigt werden.
Gläubiger können bei einem eröffneten Insolvenzverfahren ihre Insolvenzforderungen bei Gericht anmelden und werden aus der Insolvenzmasse befriedigt. Da die Kosten für eine Forderungsanmeldung aber 25 Euro beträgt, würden die meisten Gutscheinbesitzer in diesem Fall wohl allein für die Anmeldung der Forderungen mehr zahlen müssen, als sie schlussendlich ersetzt bekommen. Derzeit ist daher wohl die beste Option, über die genannte Mailadresse seine Forderungen anzumelden.
Gutscheine schnell einlösen
“Unser Tipp lautet immer, Gutscheine so rasch wie möglich einlösen”, betont auch Dr. Karin Hinteregger vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Vorarlberg. Wie der Fall zeige, könnten diese ansonsten in Schubladen verschwinden und ihren Wert verlieren. Dies gilt aber nicht nur im Fall einer Insolvenz, sondern etwa bei einem Eigentümerwechsel eines Lokales beispielsweise.