Nach fünf Jahren vor Gericht: Unicredit zieht im Streit mit BTV den Kürzeren

Markt / 31.05.2024 • 15:42 Uhr
BTV-Hauptquartier: Mitarbeiter werden stärker an die Bank gebunden.  FA
BTV-Hauptquartier in Innsbruck: Seit fünf Jahren beschäftigt der Konflikt mit dem Hauptaktionär Unicredit das Management und die Rechtsvertreter beider Banken. FA

Seit fünf Jahren sind BTV-Hauptversammlungen und Gerichte Schauplatz eines Konflikts, der in der Branche seinesgleichen sucht.

Innsbruck, Wien Es geht um viel Geld und um die Eigenständigkeit der Bank für Tirol und Vorarlberg (und der Schwesterinstitute Oberbank und BKS, inzwischen besser bekannt als 3 Banken-Gruppe), die seit Jahren im Mittelpunkt eines fast schon episch zu nennenden Konflikts stehen. Aufgefahren wurden von der Unicredit Bank Austria als Mehrheitsaktionär und den Finanzinstituten die erste Garde der österreichischen Wirtschaftsanwälte. Dass die Bankengruppe und die Unicredit Bank Austria so eng verbunden sind, war nämlich so nie vorgesehen. Die UniCredit hat nämlich die Rechtsnachfolge des früheren Syndikus Creditanstalt Bankverein übernommen (siehe Factbox).

Nichts zu beanstanden

Am letzten Hauptschauplatz des seit mehr als fünf Jahren andauernden Konflikts wurde nun die Niederlage der Unicredit vor der Übernahmekommission auch durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt. Das von der Unicredit angerufene Instanzgericht hat deren Argumente nicht geteilt und die erhobenen Rechtsmittel vollumfänglich verworfen, wie das nun zugestellte Urteil des Gerichts vom 23. Mai zeigt.

BTV-Vorstandschef Gerhard Burtscher: Richtige Strategie der Bank.  Fa
BTV-Vorstandschef Gerhard Burtscher: “Es ist der Unicredit in keinster Weise gelungen, die Gerichte von ihren Rechtsansichten zu überzeugen.“  Fa

Das OLG Wien ist zum Schluss gelangt, dass weder die durch die Übernahmekommission vorgenommene rechtliche Beurteilung zu beanstanden war, noch, dass der Übernahmekommission Verfahrensfehler unterlaufen sind. Die Entscheidungen des OLG Wien sind nicht rechtskräftig. Allerdings hat das OLG Wien ausgesprochen, dass der Unicredit ein ordentliches Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof nicht offensteht, weil keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliege. Fraglich ist, ob die Unicredit in Anbetracht dieser beträchtlichen Hürde überhaupt einen außerordentlichen Revisionsrekurs (dabei wird die angefochtene Entscheidung auf Verfahrensfehler und auf ihre rechtliche Beurteilung überprüft) an den OGH erheben wird.

„Mit der Bestätigung unserer Rechtsansicht auch durch das OLG Wien haben wir einmal mehr bewiesen, dass wir rechtskonform gehandelt haben und sind optimistisch, dass die Entscheidungen der Übernahmekommission auch vor dem Obersten Gerichtshof Bestand haben werden. Damit wären alle Rechtsfragen klar und abschließend zu Gunsten der drei Banken entschieden“, so BTV-Vorstandsvorsitzender Gerhard Burtscher.

Unlösbarer Zwist

Im Jahr 1952 schlossen die BTV, BKS, Oberbank und die Creditanstalt einen Syndikatsvertrag ab und legten damit den Grundstein für die Gruppe und ein gedeihliches Wachstum der Banken in ihren Regionen. Beweggrund war damals die ungeklärte Situation im besetzten Österreich. Die Regionalbanken sollten in den verschiedenen Besatzungszonen, auch wenn die CA beschlagnahmt würde, die Finanzierung der österreichischen Unternehmen sichern. Im Jahr 1984 haben die drei Banken den Syndikatsvertrag gekündigt, fortan waren sie eigenständig, die Creditanstalt konnte die Geschäftspolitik der drei Banken nicht mehr bestimmen. Ende der 1990er Jahre wurde die Creditanstalt von der Bank Austria übernommen und diese wiederum 2005 von der UniCredit. Bereits 2008 wollte sich die UniCredit von den Beteiligungen an den drei Banken trennen, da sie nicht ins Portfolio und nicht in die Strategie der Großbank passten. Neben der UniCredit sind an den drei Banken diese jeweils wechselseitig aneinander beteiligt, dazu kommt die G3B Holding AG, die an der BTV 15,34 Prozent hält. An dieser Holding halten neben der Generali-Versicherung die drei Banken einen Anteil von gemeinsam unter 50 Prozent.