Kraftwerksbau: „Wir wollen Klarheit und Rechtssicherheit“

Reststoffkraftwerk in Frastanz: Unternehmen strebt freiwillig UVP-Verfahren an.
Frastanz Als das Bundesverwaltungsgericht Ende April den UVP-Feststellungsbescheid des Landes Vorarlberg für das geplante Reststoffkraftwerk in Frastanz kippte, war die Ernüchterung beim Unternehmen groß. „Wir sind aus allen Wolken gefallen und waren total überrascht über diese vorschnelle Entscheidung“, zeigte sich damals der technische Vorstand des Unternehmens, Udo Nachbaur enttäuscht und vor den Kopf gestoßen. „Wir sind fix davon ausgegangen, dass es im Juni eine Verhandlung geben wird.“ Für die Umweltabteilung im Landhaus bedeutete die Zurückweisung des Gerichts, dass sie erneut prüfen muss, ob für das Reststoffkraftwerk von Rondo Ganahl in Frastanz eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist oder nicht.

Diese Arbeit können sich die Beamten der Umweltabteilung nun sparen. Denn die Firma Rondo Ganahl, die im Frühsommer 2022 als die Energienot ihren Höhepunkt erreichte, für ihren Plan im Rahmen der Initiative „Energieautonomie Frastanz“ ein Reststoffkraftwerk für eine unabhängige Energieversorgung viel Applaus aus der Politik bekommen hat, entschied sich nun, freiwillig den Weg einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu gehen, um allen rechtlichen Unsicherheiten aus dem Weg zu gehen. „Wir müssen unsere Energieversorgung selbst in die Hand nehmen und uns unabhängig von Energieimporten aus dem Ausland machen“, ist der Vorstandsvorsitzende der Rondo Ganahl AG, Hubert Marte, auch heute – nachdem die Energiepanik in Vorarlberg wieder abgeflaut ist – überzeugt.
Mehraufwand und Verzögerung
Das Unternehmen, das am Hauptstandort Frastanz rund 400 Mitarbeiter beschäftigt (insgesamt rd. 1800), will damit auch mit Transparenz für das Projekt erreichen. „Die UVP ist eine objektive, unabhängige und umfassende Umweltprüfung durch externe Experten“, betont Marte, „das Verfahren bedeutet für alle Klarheit und Rechtssicherheit, auch wenn damit für unser Unternehmen beachtlicher Mehraufwand und eine weitere Verzögerung verbunden sind“. Außerdem, so Marte gegenüber den VN, „ist bislang nicht abschließend geklärt, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht.“ Die bisher vom Unternehmen eingebrachten Anträge – einen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz sowie jener zur Klärung der UVP-Pflicht, werden zurückgezogen. Die Einreichung nach dem UVP-Gesetz werde zeitnah erfolgen.

Nach ersten Plänen sollte das Reststoffkraftwerk eigentlich Ende des Jahres 2024 in Betrieb gehen – dieser Zeitplan ist längst Makulatur, auch 2025 dürfte sich die Inbetriebenahme nicht ausgehen. Im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Energieautonomie Frastanz“, der neben dem Unternehmen auch die Gemeinde Frastanz, die E-Werke-Frastanz und die Brauerei Frastanz angehören, soll das Reststoffkraftwerk weitere Wirtschaftsbetriebe und rund 500 Haushalte mit Wärmeenergie versorgen, um so von Energieimporten unabhängig zu werden.
Akzeptanz erhöhen
Mit der nunmehrigen Entscheidung des Papier- und Verpackungsherstellers wolle man außerdem die Akzeptanz und die Zustimmung für dieses für die Region und die Firma wichtigen Projektes erhöhen, betont der technische Vorstand des Unternehmens, Udo Nachbaur. Die UVP bedeute nicht nur Rechtssicherheit, sondern ermögliche in der Folge auch eine bessere und effizientere Projektplanung. Außerdem komme Rondo Ganahl mit der Entscheidung, sich freiwillig der Umweltverträglichkeitsprüfung zu stellen, den Forderungen jener Menschen und der Nachbargemeinde Göfis nach, die sich mit Einsprüchen gegen die Entscheidung des Landes Vorarlberg, nämlich dass keine UVP-Pflicht bestehe, gewendet haben.