Welche Vorarlberger Bank zu 791.000 Euro Strafe verdonnert wurde

Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht: Österreichs Finanzmarktaufsicht hat die Bank wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abgestraft.
Wien, Bregenz 791.000 Euro beträgt die Strafe, welche die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhängt hat. Darüber informierte die FMA am Freitag auf ihrer Homepage. Konkret gehe es um Versäumnisse im Zusammenhang mit einer Korrespondenzbank, hieß es. Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig.
Die Beziehung zu der Korrespondenzbank habe sowohl die Durchführung von Treuhandveranlagungen als auch die Ausführungen von Zahlungen umfasst, so die Aufseher. Dabei habe die Hypo Vorarlberg keine ausreichenden Informationen und Nachweise über die Herkunft der auf den Veranlagungskonten angelegten Gelder eingeholt, bemängelte die FMA. Weiters seien die Zahlungsverkehrskonten keiner risikobasierten kontinuierlichen Überwachung unterlegen.

Der Vorwurf der FMA beziehe sich dabei allein auf die Angemessenheit der Prüfhandlungen, betont die Hypo Vorarlberg in einer ersten Stellungnahme. “Die FMA hat keinerlei Straftatbestände hinsichtlich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung festgestellt.
Das Verwaltungsstraferkenntnis resultierte aus einer Vor-Ort-Prüfung der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA bei der Hypo Vorarlberg im Februar 2020. Bei der angesprochenen Korrespondenzbank der Hypo Vorarlberg handelt es sich um eine EWR Bank, welche sowohl bei Treuhand- als auch bei Zahlungsverkehrskonten die gleichen hohen Maßstäbe und Regeln zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungen zu befolgen hat, die auch für österreichische Banken gelten.
Gesetze hinreichend eingehalten
Basierend darauf erfolgte von Seiten der Vorarlberger Landesbank die laufende Prüfung auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungen in der Korrespondenzbank-Beziehung (Zahlungsverkehr), als auch bei Treuhandkonten (betroffen sind vier Konten mit einem Gesamtveranlagungsvolumen von 1,2 Mill Euro), informiert das Hypo-Management.
Nach Interpretation der FMA hätte die Hypo Vorarlberg darüber hinaus zusätzliche Prüfmaßnahmen setzen müssen, um zu erkennen, ob die auf den Konten ausgeführten Transaktionen Änderungen gegenüber dem aufgrund der vorhandenen KYC-Informationen zu erwartenden Transaktionsmuster oder den zu erwartenden Transaktionen aufweisen, die auf ungewöhnliche Aktivitäten oder mögliche Abweichungen vom vereinbarten Zweck der Korrespondenzbankbeziehung hindeuten.

Der Vorstand der Hypo Vorarlberg ist der Ansicht, dass die Bank alle gesetzlich notwendigen Maßnahmen hinreichend eingehalten hat und wird aus diesem Grund eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einbringen, um eine Aufhebung des Straferkenntnisses zu erwirken (analog zum Straferkenntnis der FMA aus der Prüfung rund um die Panama Papers, welches nach Beschwerde der Hypo Vorarlberg im September 2021 aufgehoben und das Verfahren eingestellt wurde), heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Bank weiter.
“Der Vorstand hält weiters ausdrücklich fest, dass die angesprochene Korrespondenzbank-Beziehung (in Bezug auf den Zahlungsverkehr) Ende 2019 – und damit bereits vor Durchführung der Prüfung – vollständig beendet wurde. Es bestanden und bestehen auch keine weiteren Korrespondenzbankbeziehungen, bei denen die Hypo Vorarlberg den Zahlungsverkehr vorgenommen habe.