Steuertipp: Reform des Mehrwertsteuer-Systems ViDA

Markt / 02.03.2025 • 12:22 Uhr
Steuertipp: Reform des Mehrwertsteuer-Systems ViDA

Peter Bahl über die wichtigsten Änderungen.

Rankweil Am 5. November 2024 wurde von der Europäischen Union (ECOFIN-Rat) die Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuer-Systems (ViDA – VAT in the Digital Age) beschlossen. Dieser Beschluss über die Digitalisierung des Mehrwertsteuer-Systems bringt einen Systemwandel, der nicht nur Unternehmer betreffen wird, die grenzüberschreitend tätig sind.

Das ViDA bringt umfassende rechtliche Neuerungen in drei großen Themenbereichen, die als Pillar 1-3 bezeichnet werden. Pillar 1 beinhaltet ein neues digitales Meldesystem (DRR- Digital Reporting Requirements), das auf einem neuen elektronischen Rechnungsstandard (e-invoicing) aufbaut. Ausgehend von strukturierten elektronischen Datensätzen für Rechnungen, basierend auf dem Einheitsformat EN -16931, wird künftig ein automatisiertes umsatzbasiertes Meldesystem eingeführt.

Pillar 1 ist verpflichtend für grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen anzuwenden, den Mitgliedsstaaten wird allerdings eine nationale Umsetzung freigestellt. Die verpflichtende E-Rechnung und das damit zusammenhängende E-Reporting für innergemeinschaftliche Transaktionen zwischen Unternehmern wird am dem 1.7.2030 verbindlich. In diesem Zuge wird die Zusammenfassende Meldung obsolet, sodass diese Meldung nicht mehr abgegeben werden muss.