Steuerservice: Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Experte Peter Bahl über die wichtigsten Eckpunkte.
Rankweil Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurden die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer (GrESt) bei einem Gesellschafterwechsel oder bei einer Anteilsvereinigung bei Immobiliengesellschaften erhöht. Die Bemessungsgrundlage der GrESt ist der gemeine Wert des Grundstücks der Gesellschaft und der Steuersatz beträgt 3,5 %.
Eine Immobiliengesellschaft liegt dann vor, wenn der Schwerpunkt in der Veräußerung, Vermietung oder Verwaltung von Grundstücken liegt. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vermögen der Gesellschaft überwiegend aus Grundstücken besteht, die nicht für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden. Keine betrieblichen Zwecke liegen bei der Veräußerung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken vor. Von einer Immobiliengesellschaft ist auch dann auszugehen, wenn die Einkünfte der Gesellschaft überwiegend durch die Veräußerung, Vermietung oder die Verwaltung von Grundstücken erzielt werden.
Sollten allerdings an der Immobiliengesellschaft vor oder nach dem Gesellschafterwechsel, der Anteilsvereinigung oder der Umgründung nur nahe Angehörige beteiligt sein (Familienverband), bleibt der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz auf 0,5 %.