So soll die Besitzstörungs-Abzockerei gegenüber Autofahrern erschwert werden

Markt / 29.08.2025 • 10:41 Uhr
Schild "Privatparkplatz" in Dornbirn Haselstauden
Schild “Privatparkplatz” in Dornbirn. Längst nicht jeder frei zugängliche Parkplatz ist auch ein öffentlicher Parkplatz. Doch immer wieder klagen Autofahrer über regelrechte Fallen, die teuer kommen.VOL/Mayer

Geht es nach dem Justizministerium, sollen Abmahnungen bald nicht mehr an die 400 Euro kosten können.

Wien Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will Geschäftsmodelle von Grundbesitzern erschweren, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit oft serienmäßigen Drohungen mit Besitzstörungsklagen und Zahlungsaufforderungen begegnen. Konkret soll die Bemessungsgrundlage für diese Klagen auf 40 Euro sinken, sodass solche Modelle nicht mehr lukrativ sind, so Sporrer zur APA. Eine entsprechende Vorlage soll im Herbst im Ministerrat beschlossen werden.

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Ein erster Entwurf dafür ist bereits im Juli bekannt geworden. Nun dürfte man schon etwas weiter sein. “Es ist skandalös, dass Modelle entwickelt werden, mit denen Menschen, denen ein kleiner Irrtum passiert ist – sie wenden irgendwo oder bleiben kurz stehen – gleich aus Profitinteressen mit Gerichtsverfahren bedroht werden. Das tut dem Rechtsstaat nicht gut”, meinte die Ministerin.

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Den Ärger kennen beide Seiten: die einen, deren Parkplätze laufend zweckentfremdet werden. Diese reagieren meist mit einem Warnschild und sorgen so für mehr als faire Bedingungen, bevor sie zum Anwalt schreiten. Und die anderen, die sich teilweise auch zu Unrecht belangt fühlen. So klagte erst dieses Frühjahr ein Autofahrer, dass ein irreführend montiertes Schild in Feldkirch ihn auf einen Privatplatz führte. Obwohl er seinen Fehler bemerkte und umdrehte, flatterte ein Anwaltsbrief ins Haus. Der Absender war eine Wiener Kanzlei eines deutschen Anwalts, der sich auf Besitzstörungsklagen spezialisiert hat. Der Verdacht war da, hier will jemand einfaches Geld aus einer unklaren Situation schlagen.

Bemessungsgrundlage soll sinken

In solchen Briefen wird meist zur Zahlung von 400 Euro aufgefordert, ansonsten würde eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese Summe entspricht in etwa dem, was bei Verlust des Verfahrens mindestens als Ersatz der Anwaltskosten geleistet werden müsste. “Der Brief kostet den Klienten aber tatsächlich weniger, das heißt, da ist ein ungerechtfertigter Gewinn für Abzocker drin”, argumentiert nun Sporrer. Senkt der Gesetzgeber die Bemessungsgrundlage auf 40 Euro, könnten Anwälte in diesen Briefen “nur” mehr 100 Euro statt 400 fordern. Damit wäre das Geschäftsmodell nicht mehr profitabel, so die Hoffnung. Andere Formen der Besitzstörung – etwa wenn ein Ehepartner den anderen im Scheidungsverfahren aus der Wohnung sperrt – wären nicht von der Herabsetzung betroffen.

ÖAMTC für runden Tisch

“Mit dem Ansatz kann man sich auf jeden Fall anfreunden”, erklärt Martin Hoffer vom ÖAMTC-Rechtsdienst. Er wünscht sich dennoch noch vor der Begutachtungsphase einen runden Tisch mit sachkundigen Rechtsanwälten und Verbrauchervertretern wie der Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation oder dem ÖAMTC. Dies würde helfen, bereits vorab mögliche Schlupflöcher zu schließen. “Das Ziel muss es sein, jeder Form der Schikane einen Riegel vorzuschieben”, betont Hoffer.

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Martin Hoffer vom ÖAMTC fordert die Geschäftemacherei nachhaltig abzustellen.ÖAMTC/Postl

Seine Befürchtung wäre, dass ansonsten neue Modelle aufkommen. Etwa könnten mehrere Unternehmen mit derselben Adresse und Eigentümer jeweils gemeinsam eine Entschädigung fordern und somit die Summe wieder in die Höhe treiben. Überlegenswert wären daher alle Ansätze, die die gewerbliche Ausnutzung von bewusst einfach zu störenden Besitzverhältnissen abstellen können.