Digitales Erbe: Was mit Kryptovermögen und Online-Profilen nach dem Ableben passiert

Markt / 10.11.2025 • 16:40 Uhr
Digitales Erbe: Was mit Kryptovermögen und Online-Profilen nach dem Ableben passiert

“Ohne Vorsorge kann digitales Vermögen verloren sein”, warnt Notarsubstitut Markus Gumilar.

Hohenems Früher standen Sparbücher, Schmuck oder Immobilien im Mittelpunkt einer Erbschaft – heute hinterlässt fast jeder Mensch auch digitale Spuren. Dazu zählen E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Daten in der Cloud und auf dem Smartphone sowie nicht zuletzt Kryptowerte wie Bitcoin. Für Erben und Angehörige kann das schnell zur Herausforderung werden, damit der digitale Nachlass nicht verloren geht.

Digitales Erbe: Was mit Kryptovermögen und Online-Profilen nach dem Ableben passiert
Auch Online-Profile bei Sozialen Netzwerken zählen rechtlich zum Nachlass. apa

Vorsorge bei Kryptowerten

“Jeder Mensch hinterlässt digitale Spuren, aber die wenigsten machen sich Gedanken darüber, was damit nach ihrem Ableben geschieht”, betont Notarsubstitut Markus Gumilar (Notariat Häusler, Hohenems). Besonders bei Kryptowährungen sei Vorsorge entscheidend, denn ohne die entsprechenden Schlüssel ist ein Zugriff auf diese Werte in der Regel nicht mehr möglich. Wenn der digitale Nachlass unsichtbar bleibt, können damit selbst beträchtliche Vermögenswerte unwiederbringlich verloren gehen.

Notar
Notarsubstitut Markus Gumilar (Notariat Häusler, Hohenems). notariat

Praxis ist kompliziert

Auch Online-Profile bei sozialen Netzwerken zählen rechtlich zum Nachlass. Doch die Praxis ist kompliziert: Anbieter wie Facebook oder Instagram sehen in ihren Nutzungsbedingungen unterschiedliche Regelungen für den Todesfall vor. Manche Konten werden automatisch in einen Gedenkzustand versetzt, andere können von Angehörigen gelöscht oder verwaltet werden – oft aber nur, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten entsprechende Einstellungen getroffen hat. Noch komplexer wird es bei E-Mail-Diensten oder Cloud-Speichern, wo Anbieter teils restriktive Zugangsregeln haben. “Es ist daher entscheidend, hinsichtlich des digitalen Vermögens ebenso wie hinsichtlich des analogen Vermögens vorzusorgen”, betont Markus Gumilar.

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Geordnete Dokumentation

Die Erfahrung zeige, dass es ohne klare Vorsorgeregelungen zu Streit, Unsicherheit und oftmals auch zum Verlust digitaler Werte kommen kann. Eine geordnete Dokumentation von Zugangsdaten, die Einbindung des digitalen Nachlasses in ein Testament sowie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit können hier entscheidende Klarheit schaffen. Wichtig ist dabei, so Gumilar, dass sensible Daten wie Passwörter nicht im Testament selbst aufscheinen, da dieses für mehrere Parteien im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens einsehbar sei.