Autohändler toben: “Abschaffung der NoVA-Vergütung bringt nur Nachteile”

Markt / 27.11.2025 • 15:19 Uhr
Autokauf
Die Vorarlberger Autohändler exportieren mehr Gebrauchtwagen als ihre Kollegen in anderen Bundesländern. Die Streichung der NoVA-Rückvergütung beim Export würde sie hart treffen. APA/Gingl

Der Autohandel hat es derzeit grundsätzlich nicht leicht. Neben der Kaufzurückhaltung lässt auch der Systemwechsel beim Antrieb die Konsumenten zögern. Nun droht weiteres Ungemach.

Wien, Feldkirch Dass er jemals mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz zu tun bekommt, konnte sich der Vorarlberger Autohändler und Sprecher seiner Branche, Rudi Lins, nie vorstellen. Und er verwehrt sich auch gegen diese Verknüpfung, die hier augenscheinlich ist. Im Entwurf zu diesem Gesetz soll aber auch die NoVA-Vergütung bei Exportfahrzeugen neu geregelt werden. Und das ist für die Autohändler in ganz Österreich, insbesondere in einer Grenzregion wie Vorarlberg, ein Schreckgespenst, das dafür sorgen könnte, dass ein wichtiger Teil der Geschäftstätigkeit wegbricht. Der Entwurf des Finanzministeriums, der mit einer Begutachtungsfrist von nur wenigen Tagen ausgesendet wurde, sieht die ersatzlose Streichung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Fahrzeugen vor. Stattdessen soll lediglich eine proportionale NoVA-Bemessung für ausländische Unternehmen bei vorübergehender Fahrzeugnutzung in Österreich eingeführt werden.

Autohändler toben: "Abschaffung der NoVA-Vergütung bringt nur Nachteile"
Der Sprecher des Autohandels, Rudi Lins, sieht in dem Entwurf keinen Sinn: “Wir wollen, dass die bestehende Option zur Rückvergütung der NoVA bei Export unverändert belassen wird.” VN/Steurer

“Eine Streichung dieser Regelung würde dazu führen, dass Händler keine Entlastung mehr erfahren und daher erheblichen wirtschaftlichen Schaden nehmen. Die Attraktivität als Standort für den Fahrzeughandel, insbesondere im Exportsegment, gerät dadurch massiv unter Druck”, führt Branchensprecher Lins deshalb in der Stellungnahme des Vorarlberger Autohandels aus. “Für uns bringt das nur Nachteile”, sagt Lins auf VN-Anfrage, “wir wollen daher, dass die bestehende Option zur Rückvergütung der NoVA bei Export unverändert zu belassen ist”.

Autohändler nicht alleine

Die Autohändler sind übrigens nicht die Einzigen, die sich gegen das Vorhaben wehren, auch die Branche der Fahrzeugtechniker, die Leasingwirtschaft und die Autoimporteure haben ihre negative Stellungnahme zu dem geplanten Gesetz abgegeben. Günther Kerle vom Verband der Autoimporteure weist dabei auch auf die Folgen für die Umwelt hin: “Wer den Export von Gebrauchtwagen steuerlich abwürgt, sorgt dafür, dass ältere Fahrzeuge länger fahren und die Modernisierung der Flotten ins Stocken gerät. Das ist das Gegenteil dessen, was wir für die Mobilitätswende brauchen.”

Und nicht nur die Auswirkungen auf die Mobilitätswende werden von den Berufsverbänden ins Rennen geworfen: “Für viele Autohäuser ist der Export von Gebrauchtwagen ein wesentliches Standbein und essenziell. Ein Wegfall der Rückvergütung würde die ohnedies bereits geringen Margen im Fahrzeughandel weiter drücken und könnte zu Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten führen”, heißt es in der Stellungnahme des Vorarlberger Fahrzeughandels.

Nicht mehr konkurrenzfähig

Ohne die Rückvergütung wären österreichische Gebrauchtwagen im Ausland deutlich teurer als vergleichbare Fahrzeuge aus Ländern ohne ähnliche Abgaben und damit nicht mehr konkurrenzfähig. Das könnte den Export sogar ganz zum Erliegen bringen und österreichische Händler massiv benachteiligen, informiert Michael Hollersbacher von der WKV. Nicht zuletzt weisen die Autohändler mit dem Finger auf die Steuerfrage: Die NoVA wird auf den Erstverkauf in Österreich erhoben. Wird ein Fahrzeug später exportiert, sollte die Abgabe rückerstattet werden, da das Fahrzeug nicht mehr im Inland genutzt wird. Andernfalls würde Österreich eine Steuer auf etwas erheben, das im Ausland verbraucht wird.”